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Öl- und Gasheizungen raus?: Was Verbraucher jetzt zur Wärmewende wissen müssen
Die Ampel bestätigt die Pläne für die Wärmewende im Heizungskeller. Doch es wird Nachverhandlungen beim Thema Wasserstoff geben. Auch die Förderung wartet noch auf Details.
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Ab 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Damit hat der Koalitionsausschuss in seiner Marathonsitzung bekräftigt, was ein Gesetzentwurf des Wirtschafts- und Klimaministeriums vorsieht.
Für viele Verbraucher:innen wird die Vorgabe auf den Einbau einer Wärmepumpe hinauslaufen. Doch auch Kombinationen mit dem alten Gas- und Ölkessel sind erlaubt, wenn zwei Drittel der Heizenergie aus erneuerbaren Quellen kommen. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause beschlossen werden, so die Ampel-Regierung.
Eine Reihe von Ausnahmen, Übergangsfristen und technischen Kombinationsmöglichkeiten sind weiterhin vorgesehen. So war im Gesetz von Anfang an eine Härtefallregelung geplant.
„Ältere Damen und Herren, die sagen, das ist eine Investition, die ich nicht stemmen kann, die werden wir von der Pflicht, nach 30 Jahren austauschen zu müssen, befreien“, sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am Dienstag in der ZDF-Sendung „Lanz“. Eine Pflicht zum Austausch einer fossilen Heizung nach 30 Jahren Betrieb gilt nämlich schon heute. Ausnahmen für Härtefälle soll es aber auch beim 65-Prozent-Ziel für erneuerbare Energien geben.
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Als Übergangsfrist für den Austausch einer havarierten fossilen Heizung ist ein Zeitraum von drei Jahren vorgesehen. Fachleute rechnen damit, dass sich für diesen Anwendungsbereich – rund 250.000 Heizungen gehen pro Jahr kaputt – ein Markt für Leasing-Heizungen bildet.
Verbraucher:innen haben damit Zeit, den absehbaren Preisverfall für Wärmepumpen abzuwarten. In der Slowakei und in Polen sind aktuell zwei Werke großer Hersteller im Bau, die mehrere Hunderttausend Wärmepumpen pro Jahr produzieren werden. Aktuell kostet eine Wärmepumpe noch das Vielfache einer Gasheizung.
Eine Übergangsfrist von bis zu zehn Jahren für den Heizungstausch soll gelten, wenn der Anschluss eines Gebäudes an ein Fernwärmenetz absehbar möglich ist. Laut Beschluss des Koalitionsausschusses sollen die Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen nun noch einmal „feinjustiert“ werden.
Prüfen will die Ampel eine staatliche Förderung für den Heizungstausch aus dem Klima- und Transformationsfonds. Er wird aus den Einnahmen des europäischen Handels mit CO₂-Verschmutzungsrechten gespeist und ist mit 100 Milliarden Euro prall gefüllt.
Bestätigt hat die Ampel, wenn auch etwas vage, eine soziale Staffelung bei der Förderung des Heizungstauschs: „Unbillige Härten auch zum sozialen Ausgleich werden vermieden und sozialen Aspekten angemessen Rechnung getragen; auch für Mieterinnen und Mieter“, steht im Beschluss.
Wie genau die Regeln letztlich lauten, muss noch verhandelt werden. Ungewöhnlich für zwei Regierungsparteien: Nach Ende des Koalitionsausschusses haben Grüne und FDP jeweils ein Papier mit ihrer Interpretation der Beschlüsse veröffentlicht. Im Heizungsbereich gehen sie vor allem beim Thema Wasserstoff auseinander. Die FDP ist stolz darauf, dass künftig auch Gasheizungen eingebaut werden dürfen, die lediglich wasserstofffähig sind, aber vorerst fossiles Gas verbrennen.
Die Grünen betonen, dass dafür die Bedingung eines Transformationsplans für die Gasnetze gilt. „Eine reine Absichtserklärung reicht nicht“, schreiben sie. Setzen sich die Grünen beim Thema Förderung durch, sollen Einkommensschwache nicht mehr für den Einbau einer Wärmepumpe als für eine Gasheizung zahlen. Für Menschen, die mehr Geld verdienen, sollen Zinsvergünstigungen möglich sein und es werde weiterhin Steuerermäßigungen geben.
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