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ARCHIV - 28.12.2022, Brandenburg, Schwedt/Oder: Die Anlagen der Erdölraffinerie auf dem Industriegelände der PCK-Raffinerie GmbH sind abends beleuchtet. Mit der Treuhandverwaltung über die deutschen Töchter des russischen Rosneft-Konzerns betrat die Bundesregierung juristisches Neuland. Womöglich entpuppt es sich als dünnes Eis. (zu dpa «Rosneft vs. Bundesrepublik Deutschland: Ein heikler Präzedenzfall») Foto: Christophe Gateau/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa/Christophe Gateau

Rosneft-Klage: Bundesverwaltungsgericht überprüft Treuhandlösung

Seit September hat der Bund bei den deutschen Töchtern des russischen Staatskonzerns Rosneft das Sagen. Vor Gericht wehren sich nun die Eigentümer.

Stand:

Das Bundesverwaltungsgericht überprüft seit Mittwoch die Entscheidung des Bundes, die Kontrolle über zwei deutsche Töchter des russischen Energiekonzerns Rosneft zu übernehmen. Der Konzern hält die im September angeordnete Treuhandverwaltung seiner Tochterfirmen Rosneft Deutschland und RN Refining & Marketing für rechtswidrig. Die mündliche Verhandlung begann am Vormittag in Leipzig.

Die Vorsitzende Richterin Ulla Held-Daab gab während der Verhandlung Hinweise, dass sie wegen des Eingriffs in Eigentumsrechte eine große Tragweite sieht: „Da sehen wir schon einen Eingriff deutlicher Intensität“, sagte sie. Andererseits sei die Energieversorgungssicherheit „ein besonders wichtiges Gemeinschaftsgut“ und von überragender Bedeutung. Das sei abzuwägen.

Zum Auftakt der Verhandlung ging es zunächst um Verfahrensfragen. Dazu zählte, ob der russische Rosneft-Mutterkonzern in Moskau und ein Ableger in Luxemburg überhaupt als Kläger auftreten durften. Weiterer Streitpunkt war, ob die Kläger vor der Treuhand-Anordnung formal hätten angehört werden müssen.

Die Anwälte des Bundes argumentierten, im Sommer 2022 sei Eile geboten gewesen. Der russische Mutterkonzern hätte systematisch Vermögen abziehen und seine Töchter in die Insolvenz treiben können. Darauf habe ein Informant Hinweise gegeben, sagte der Anwalt Ulrich Karpenstein, Rechtsvertreter des Bundes.

Die Klägervertreter um den Anwalt Bertrand Malmendier ließen das nicht gelten. Nach seinen Worten hatte Rosneft Deutschland 2022 ein „extrem gutes Jahr“ und „Kassenbestände von oberhalb einer Milliarde Euro“. Selbst wenn Beträge abgezogen worden wären - was nicht der Fall gewesen sei -, so wäre dies nicht ausreichend gewesen, die deutschen Töchter in die Insolvenz zu treiben.

Hintergrund ist der deutsche Verzicht auf russisches Rohöl nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine. Rosneft ist großteils in russischem Staatsbesitz. Die Töchter sind Mehrheitseigner der wichtigen PCK-Raffinerie im brandenburgischen Schwedt. Sie importierten russisches Öl über die Druschba-Leitung und hatten nach Darstellung des Bundes kein Interesse, davon abzurücken. Zudem halten sie Anteile an weiteren Raffinerien in Deutschland. Der Bund begründete die Treuhandlösung mit Gefahren für die Versorgungssicherheit und für die Belieferung der PCK-Raffinerie. Das Bundesverwaltungsgericht ist in dem Verfahren erste und letzte Instanz. (dpa)

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