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Reuige Steuersünder haben dem Fiskus noch einmal zwei Milliarden zusätzlich beschert.

© dpa

Bankdaten-CDs: Steuersünder zahlen nach

Der Fahndungsdruck zeigt Wirkung: Im Jahr 2010 nahmen Bund, Länder und Gemeinden nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums knapp zwei Milliarden Euro zusätzlich ein. Das Geld stammt von mehr als 26.000 Steuersündern.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) darf sich freuen: Der umstrittene Ankauf von CDs mit Daten von Bankkunden in Liechtenstein und der Schweiz zahlt sich aus. Rund zwei Milliarden Euro fließen in die klammen deutschen Staatskassen. Die Finanzämter können mit Nachzahlungen von mehr als 26 000 Steuersündern rechnen, die sich, aufgeschreckt durch die Datensammlungen, selbst anzeigten, um so der Strafverfolgung zu entgehen. Der höhere Fahndungsdruck zeigt Wirkung. „Es hat sich gelohnt, die Steuerfahndungsstellen in Hessen um 40 Personen aufzustocken“, resümiert Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU). Dass die Steuerfahnder gestohlene Daten zur Strafverfolgung nutzen dürfen, hat kürzlich das Bundesverfassungsgericht festgestellt und eine entsprechende Klage dagegen abgewiesen. Im Jahr 2009 waren Mehreinnahmen von Steuerhinterziehern noch überwiegend per Strafverfahren erzielt worden: Basis hierfür war eine Datensammlung aus der Liechtensteiner Bank LGT. Etwa 1,4 Milliarden Euro brachte allein dieser Datenkauf ein, für den die staatlichen Ermittler fünf Millionen Euro an den Informanten gezahlt hatten. Prominentester Steuerhinterzieher auf dieser CD war der frühere Postchef Klaus Zumwinkel. Zum Vergleich: Als der damalige Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) Steuerhinterzieher ab Januar 2004 per Amnestie in die Steuerehrlichkeit zurücklocken wollte, brauchte er einen Zeitraum von mehr als einem Jahr, um ähnlich hohe Mehreinnahmen zu erzielen. Bundesfinanzminister Schäuble hat mit dem Ankauf vor allem einer Datensammlung aus der Schweizer Großbank Credit Suisse (CS) den von seinem Vorgänger Peer Steinbrück (SPD) forcierten Kampf gegen Steuerbetrug fortgesetzt. Auf Basis dieser Daten ermittelt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf inzwischen auch gegen CS-Mitarbeiter wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung. In der Datensammlung fanden sich offenbar Hinweise, wie mithilfe von Lebensversicherungsverträgen Geld aus Deutschland in die Schweiz geschafft und vor den deutschen Finanzämtern versteckt werden konnte. Im Liechtensteiner Fall wurden die Beihilfeverfahren gegen Mitarbeiter der LGT Treuhand Anfang Dezember von der Bochumer Staatsanwaltschaft eingestellt: Die Bank, die inzwischen in Deutschland mit dem Kauf der BHF-Bank ihr Engagement erheblich verstärken will, zahlte für die Einstellung fast 50 Millionen Euro in die deutsche Staatskasse.

Bedrohlicher als die Auswertung von derartigen Datensammlungen dürfte für deutsche Steuerflüchtige die neue Zusammenarbeit deutscher Steuerfahnder mit Behörden der einstigen Fluchthochburgen Liechtenstein und Schweiz werden: Beide Staaten haben mit Deutschland Abkommen zum Informationsaustausch getroffen. Mit der Schweiz soll noch im ersten Halbjahr 2011 eine Regel gefunden werden, die Altfälle zu legalisieren. Für deutsche Vermögen auf Schweizer Konten dürfte eine alle Kapitalanlagen betreffende Abgeltungssteuer eingeführt werden, die es für Anleger uninteressant macht, ihr Geld in die Schweiz zu bringen. Steueranwälte wie Jörg Alvermann von Streck Mack Schwedhelm warnen schon jetzt: „Die Schweiz ist keine sichere Fluchtburg mehr.“ Er rät zur Rückkehr in die Steuerehrlichkeit per Selbstanzeige. Wer sein bisher verstecktes Vermögen selbst dem Finanzamt offenbart und die Steuern einschließlich des Strafzinses von sechs Prozent pro Jahr nachzahlt, geht straffrei aus. Zusätzlich zu den Auskünften aus der Schweiz an deutsche Finanzämter will die schwarz-gelbe Koalition die Regeln für die Selbstanzeige verschärfen. Als Steuerfluchtburg gilt inzwischen nur noch Singapur. Allerdings will auch der Stadtstaat mit Deutschland über ein Steuerabkommen verhandeln.

Quelle: Handelsblatt

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