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Ob wirklich kein Bestandteil eines in Deutschland hergestellten Produkts mit Kinderarbeit abgebaut wurde, ist für Mittelständler oft nicht leicht nachzuvollziehen.

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Streit um Lieferkettengesetz: Wie hält es die deutsche Wirtschaft mit der Kinderarbeit?

Entwicklungsminister Müller hat ein Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechten erarbeitet. Das Wirtschaftsministerium warnt vor einem Generalverdacht.

In der Diskussion um faire Arbeitsbedingungen auf jeder Station weltweiter Lieferketten deutet sich ein Streit zwischen den Unionsministern Peter Altmaier und Gerd Müller an. Grund dafür ist der sogenannte „Nationale Aktionsplan (NAP) „Menschenrechte und Wirtschaft“. Damit soll sichergestellt werden, dass Produkte deutscher Unternehmen nicht mithilfe von Kinderarbeit oder anderer menschenunwürdigen Bedingungen hergestellt werden. Über dieses Ziel herrscht Einigkeit, der NAP war bereits 2016 von der Bundesregierung beschlossen worden. Für Streit sorgt allerdings die Frage, wie dieses Ziel zu erreichen ist.

Denn grundsätzlich war das Verfahren so geplant: Mit einer Unternehmensbefragung sollte geklärt werden, wie gut deutsche Unternehmen auf ihren Lieferketten bereits jetzt auf menschenwürdige Arbeitsbedingungen achten. Sollte dieses Umfrage ergeben, dass mehr als die Hälfte der Firmen hier Mängel aufweist, sollte die Einhaltung per Gesetz geregelt werden. Aus Sicht des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) wird bei der Beurteilung dieser Frage allerdings nicht mit fairen Mitteln gespielt.

Für erste Verstimmung im Haus von Peter Altmaier (CDU) hatte schon im Februar die Tatsache gesorgt, dass das Bundesministerium für Entwicklungshilfe und wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) unter der Führung von CSU-Mann Müller einen Gesetzesentwurf in der Schublade liegen hat, obwohl die Befragung noch nicht einmal begonnen hatte. Doch nun entzündet sich an dem Fragebogen selbst gleich mehrere Streitigkeiten.

Ernst & Young legt komplizierten Fragebogen vor

Zum einen stört man sich im BMWi daran, dass die Umfrage nicht von einem der Ministerien selbst durchgeführt werden soll. Stattdessen wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Ernst & Young“ (EY) mit dem Monitoring beauftragt. Es sei problematisch, so hört man aus dem Umfeld des BMWi, solch hochpolitische Fragen an einen externen Dienstleister weiterzugeben.

Zum anderen, und dieser Punkt wiegt ungleich schwerer, bewertet man den Fragebogen, den EY im Auftrag des federführenden Auswärtigen Amtes erstellt hat, im Wirtschaftsministerium als eine Art Vorverurteilung der deutschen Wirtschaft. Fragen und Antwortmöglichkeiten seien so gestellt, dass es sehr schwer für Unternehmer sei, alle Punkte korrekt auszufüllen.

Eine Frage lautet beispielsweise „Verfügt Ihr Unternehmen über eine Grundsatzerklärung zu Menschenrechten?“. Wer nun die Antwort „Ja, aufgrund der Menschenrechtspakete der UN“ angibt, hat alles richtig gemacht. Macht ein Unternehmer jedoch zusätzlich ein Kreuz bei „Ja, aufgrund der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen“, gilt seine Antwort als falsch und sein Unternehmen als „Nichterfüller“. Denn schon wenn eine der 26 Fragen falsch beantwortet wird, gilt das Unternehmen als durchgefallen.

Will deutsche Unternehmer vor Vorverurteilung und Bürokratie schützen: Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU)
Will deutsche Unternehmer vor Vorverurteilung und Bürokratie schützen: Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU)

© dpa

Eine Quote von über 50 Prozent an „Nichterfüllern“ sei mit dieser Methode schnell erreicht, so die Befürchtung im BMWi, und damit ein vernichtendes Urteil: Die deutsche Wirtschaft achte nicht auf die Einhaltung von Menschenrechten. Gerade für Mittelständler sei das Ausfüllen des Fragebogens in seiner jetzigen Form ein enormer bürokratischer Aufwand – selbst wenn man in der Praxis alle Kriterien erfülle. Alle Kompromissvorschläge, die Methodik zu ändern, seien vom Entwicklungshilfeministerium abgeschmettert worden, heißt es im BMWi. Es ist zu hören, man sei „genervt“ vom Vorgehen des BMZ.

1800 Unternehmen werden angeschrieben

Der offizielle Wortlaut klingt freilich anders. Derzeit werde im Interministeriellen Ausschuss Wirtschaft und Menschenrechte ein Zwischenbericht abgestimmt, der die Methodik für das Monitoring und den Fragebogen enthält, teilt das Wirtschaftsministerium mit. Doch man stellt auch klar: „Das BWMi setzt sich dafür ein, dass die Methodik und der Fragebogen sinnvoll und ausgewogen gestaltet wird, dass Unternehmer ihn nach bestem Wissen und Gewissen beantworten können, ohne gleich befürchten zu müssen, bei einer falschen Antwort auf dem Fragebogen oder Fehlern bei Mehrfachantwortmöglichkeiten als Firma abgestempelt zu werden, die die Menschenrechte nicht achtet.“

Man gehe davon aus, dass die Mehrheit der Unternehmen in Deutschland die Menschenrechte achtet. „Wir müssen das Monitoring so gestalten, dass das die Antworten aus dem Fragebogen auch tatsächlich abbilden, wie die Einhaltung der Menschenrechte bei den Unternehmen erfolgt.“

Der Zeitplan jedenfalls ist ambitioniert. Schon bald soll die Befragung beginnen. Rund 1800 Unternehmen mit jeweils mindestens 500 Mitarbeitern werden dafür zufällig ausgewählt, eine Stichprobe von 400 davon anschließend ausgewertet. Das BMZ erwartet im Sommer 2020 die Ergebnisse. Damit begründet das Ministerium auch den bereits erarbeiteten Gesetzesentwurf. „Da die Legislaturperiode nach der Veröffentlichung der finalen Ergebnisse im Sommer 2020 nicht mehr allzu lang ist, finden bereits jetzt vorbereitende Arbeiten im BMZ statt“, teilt eine Sprecherin mit.

Opposition übt Kritik

Was auf den ersten Blick selbstverständlich klingt – die Einhaltung der Menschenrechte – gestaltet sich in der Praxis für viele Unternehmen schwer. Sollte es in der Textilwirtschaft für große Player wie H&M oder Inditex noch halbwegs nachvollziehbar zu sein, unter welchen Bedingungen ihre Kleidungsstücke in Bangladesch oder Vietnam genäht werden, ist es in anderen Bereichen der Industrie mit immensem Aufwand verbunden, die Herkunft jedes zugelieferten Teiles nachzuverfolgen.

Gerade technische Produkte, die häufig aus Einzelteilen aus mehreren Dutzend Ländern bestehen, stellen Mittelständler damit vor eine große Herausforderung. Doch auch der Abbau von Kobalt im Kongo oder Lithium in Südamerika, zwei Schlüsselrohstoffe für die Batterien von E-Autos, gelten in dieser Hinsicht als sehr problematisch, wobei die Bundesregierung schon mehrmals klar gemacht hat, dass in dieser Frage die Ausrede des zu hohen Aufwands für die großen Auto- und Technik-Konzerne nicht gelten könne.

Ist ein Unternehmen laut der Befragung ein Nichterfüller, drohen im übrigen keine Konsequenzen. Es geht den Ministerien nur um eine Bestandsaufnahme. Die Teilnahme an der Befragung ist zudem freiwillig. In der Opposition stößt das ganze Verfahren auf Kritik. Den Unternehmen, die nichts zurückschicken, könne man „ guten Gewissens unterstellen die Anforderungen nicht zu erfüllen“, meint Uwe Kekeritz, Sprecher für Entwicklungspolitik der Grünen-Bundestagsfraktion. „Dass die Ministerien nun auch noch über Fragen streiten und Altmaier hier weich spülen will, ist mehr als peinlich“, sagte er dem Tagesspiegel. Für Deutschland sei dieser Umgang mit Menschenrechten ein „Offenbarungseid“. Es brauche dringend gesetzliche Vorgaben.

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