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Die Weinlese in Südafrika verläuft nicht immer menschenrechtskonform.

© RODGER BOSCH / AFP

Studie zum Weinanbau in Südafrika: Wie Menschenrechte bei der Weinlese verletzt werden

Deutsche Supermärkte nutzen südafrikanische Weinfarmen aus, so eine neue Studie. Unfaire Handelspraktiken führen demnach zu miserablen Arbeitsbedingungen.

Wein aus Südafrika hat sich in den vergangenen Jahren einen festen Platz im Supermarktregal und in Fachgeschäften erarbeitet. Doch von dieser Entwicklung profitieren die Arbeiter und Firmen vor Ort nicht in gleichem Maße wie die Abnehmer in Deutschland.

Das zumindest besagt eine Studie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, die die Lieferkette des Weins aus Südafrika untersucht hat. „Menschen- und Arbeitsrechte werden hier grundlegend verletzt“, heißt es im Fazit der Untersuchung, die sich auf zahlreiche Interviews und Recherche vor Ort stützt. Eine Teilverantwortung wird dem deutschen Einzelhandel zugeschrieben, der massiven Preisdruck ausübe.

Dabei werden vor allem Discounter kritisiert. Ein Blick auf die durchschnittlichen Margen einer 2,49 Euro teuren Weinflasche verdeutlicht, dass nur ein kleiner Teil des Ladenpreises nach Südafrika fließt: Drei Cent gehen demnach an die Arbeiter, 17 Cent an die Farm und 19 Cent an die Kellerei vor Ort. Fünf Cent werden für Fracht und Transport berechnet, der Rest bleibt in Deutschland. So geht die Studie davon aus, dass der Supermarkt in Deutschland 60 Cent an der Flasche verdient, 47 Cent für die Mehrwertsteuer berechnet werden und 98 Cent an die Kellerei in Deutschland geht.

Verstärkt wird diese Tendenz dadurch, dass Deutschland immer mehr sogenannten Tankwein aus Südafrika importiert. Dabei wird der Wein in großen Tanks nach Deutschland gebracht und erst hier in Flaschen umgefüllt; so wird der Anteil der Wertschöpfung in Südafrika geringer. Diese Art des Exports betrifft vor allem günstige Produkte. Bei höherpreisigen Angeboten wird der Wein meist schon in Flaschen verschifft.

Kein sauberes Trinkwasser und Pestizide

Die Studie berichtet zudem von diversen Arbeitsrechtsverstößen. So sollen Pestizide eingesetzt werden, die nach dem Pestizid-Aktions-Netzwerk als hochgefährlich eingestuft werden. Arbeiter trugen demnach keine ausreichende Schutzkleidung. Auf einigen Farmen gebe es kein sauberes Trinkwasser und zu wenige Toiletten. Zudem seien unvollständige Verträge und Akkordarbeit an der Tagesordnung; die gewerkschaftliche Organisation werde massiv behindert.

Dreimaliges Nichterreichen der Vorgaben führt laut der Studie häufig zur Entlassung – eine Festanstellung sei ohnehin die Ausnahme. Die Arbeitsbedingungen „grenzen an Zwangsarbeit“, so die Autoren. Der Wein von den betroffenen Farmen geht der Studie zufolge sowohl an deutsche Supermärkte wie Edeka, Lidl oder Kaufland als auch an Fachhändler wie Jacque’s Weindepot oder Wein Wolf.

Deutsche Supermärkte diktieren die Bedingungen

Südafrikas Weinwirtschaft ist stark abhängig vom Export nach Deutschland. Mit 92 Millionen Litern pro Jahr ist die Bundesrepublik nach Großbritannien der größte Abnehmer. Bei dem billigen Tankwein liegt Deutschland mit 76 Millionen Litern sogar auf Platz eins. Brächen Einnahmen weg, könnten hunderte Arbeitsplätze wegfallen. Der deutsche Einzelhandel weiß um diese Machtposition und nutzt sie laut der Studie aus.

Großbritannien ist der größte Abnehmer südafrikanischer Weine. Danach kommt Deutschland.
Großbritannien ist der größte Abnehmer südafrikanischer Weine. Danach kommt Deutschland.

© IMAGO

„Unlautere Handelspraktiken beim Weinankauf durch den Einzelhandel sind eher die Regel als die Ausnahme“, heißt es dort. So zahlen Weinhändler und Kellereien demnach eine Gebühr von rund einem Viertel des Verkaufspreises, um überhaupt in die Liste der Zulieferer aufgenommen zu werden. Ein guter Platz im Supermarktregal kostet nochmal extra. Zudem erfahren die Kellereien in Südafrika wohl häufig frühestens zwei Wochen vor dem Verkauf, welche Mengen der deutsche Handelspartner abnimmt. Das Risiko, zu viel oder zu wenig produziert zu haben, bleibt damit in Südafrika.

EU will unfaire Handelspraktiken verbieten

Derlei Handelspraktiken der großen Einzelhandelskonzerne stehen auch abseits des Weinhandels in der Kritik. Die EU hat dazu eine Richtlinie erlassen, deren Umsetzungsentwurf Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) in der vergangenen Woche an die Verbände verschickt hat. Konkret sollen beispielsweise Zahlungsziele von mehr als 30 Tagen bei verderblichen Waren, kurzfristige Stornierungen von Lieferungen oder die Androhung von Vergeltungsmaßnahmen verboten werden. Dem Entwurf zufolge sollen die neuen Regeln gelten, sofern mindestens eine der Vertragsparteien ihren Sitz in der EU hat.

In der Studie, deren Herausgeber auch Verdi und die südafrikanische Gewerkschaft CSAAWU sind, werden weitere Forderungen aufgestellt. So müsse die Bundesregierung ein Lieferkettengesetz verabschieden und deutsche Weinimporteure die Herkunft ihrer Waren transparent machen. CSAAWU fordert unter anderem höhere Löhne, ein Verbot von Leiharbeit und Fonds zur sozialen Absicherung der Arbeiter. Thorsten Mumme

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