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Ein Manometer zeigt den Druck im Erdgasnetz auf dem Gelände des Untergrund-Gasspeichers der VNG AG an.

© dpa/Jan Woitas

Um die Versorgung zu sichern: Habeck will Gesetz mit Vorgaben für Gasspeicher-Füllstände verlängern

Ein Gesetz sieht vor, dass zu bestimmten Zeiten im Jahr gewisse Füllstände der Gasspeicher erreicht sein müssen. Der Wirtschaftsminister will dieses nun um zwei Jahre verlängern.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will eine in der Energiekrise im vergangenen Jahr eingeführte Regelung zur Sicherung der Gasversorgung verlängern. Das Gasspeichergesetz, das Vorgaben für die Füllstände der Speicher macht, läuft nach derzeitigem Stand am 1. April 2025 aus. Das Ministerium teilte der Deutschen Presse-Agentur mit, man spreche sich für eine Verlängerung um zwei Jahre aus.

„Das Instrument hat sich als ganz wesentlicher Baustein für die Stärkung der Vorsorge und die Gewährleistung der Versorgungssicherheit im zurückliegenden Winter erwiesen“, hieß es zur Begründung.

„Es soll daher verlängert werden, da es für die Stärkung der Vorsorge auch weiterhin von hoher Bedeutung ist.“ Die notwendigen Arbeiten an einem Referentenentwurf zur Verlängerung liefen.

Das Gesetz sieht vor, dass am 1. Oktober eines Jahres die deutschen Gasspeicher zu 85 Prozent gefüllt sein müssen, am 1. November zu 95 Prozent und am 1. Februar zu 40 Prozent. Dafür sind zunächst die Speicherbetreiber zuständig. Wenn dies nicht gelingt, kommt eine Tochtergesellschaft der deutschen Gaspipeline-Betreiber zum Zug, die Trading Hub Europe. (dpa)

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