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Dunkle Wolken ziehen über ein VW-Logo am Tor Sandkamp vom VW Werk in Wolfsburg hinweg.

© Julian Stratenschulte/dpa

Update

Diesel-Affäre: Verfassungsgericht erlaubt Auswertung interner VW-Akten

Im Abgasskandal dürfen die Ermittler Unterlagen aus einer im Auftrag von VW arbeitenden Kanzlei auswerten. Der Konzern scheiterte mit einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht.

Der Volkswagen-Konzern ist mit Verfassungsbeschwerden gegen die Durchsuchung und die Beschlagnahme von Akten bei einer Anwaltskanzlei im Zuge des Dieselskandals gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm die Beschwerden laut einem am Freitag veröffentlichten Beschluss nicht an. Der Konzern sei nicht in seinem Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden.

Volkswagen hat nach der erfolglosen Verfassungsbeschwerde angekündigt, bei der Aufarbeitung des Dieselskandals mit den staatlichen Behörden zusammenarbeiten zu wollen. Der Konzern begrüße es, dass durch die Entscheidung "Klarheit hinsichtlich der offenen Rechtsfragen" geschaffen worden sei, auch wenn das Gericht die Rechtsauffassung des Unternehmens nicht geteilt habe, erklärte der Konzern am Freitag in Wolfsburg.

VW werde "auch weiterhin und unter Einbeziehung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit den staatlichen Behörden kooperieren", hieß es weiter.

Volkswagen hatte nach Ermittlungen in den USA wegen Abgasmanipulationen die Anwaltskanzlei Jones Day im September 2015 beauftragt. Die Anwälte sichteten dazu laut Verfassungsgericht zahlreiche Dokumente und befragten Mitarbeiter. Im Zuge der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München II gegen die Konzerntochter Audi wurden im März 2017 die Geschäftsräume von Jones Day in München durchsucht.

Dagegen wehrten sich der Volkswagen-Konzern, die Anwaltskanzlei und dort tätige Rechtsanwälte juristisch. Das Bundesverfassungsgericht wies nun die gegen die Maßnahmen und vorherige Gerichtsentscheidungen gerichteten Beschwerden in allen Fällen zurück. (AFP)

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