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Stromnetze. In Deutschland gibt es 35.000 Kilometer Hochspannungsleitungen.

© dapd

Energiewende und Stromnetze: Viele Pläne

Bisher sind Stromnetze Einbahnstraßen. Künftig müssen die Netze aber auch Strom aus erneuerbaren Energien aufnehmen und verteilen. Dafür sind riesige Investitionen nötig.

Das deutsche Stromnetz ist im Wesentlichen auf fossile Stromerzeugung ausgelegt – oder besser: war ausgelegt. Denn wegen der Erneuerbaren muss sich das Netz verändern. Und da das Netz die Basis der Energieinfrastruktur ist, kommt dem Aus- und Umbau eine Schlüsselfunktion zu. Das betrifft vor allem die Hochspannungs- oder Übertragungsleitungen, die zum Beispiel den Windstrom von der Küste im Norden in die verbrauchsstarken Regionen im Süden leiten sollen. In der Bundesrepublik gibt es 35.000 Kilometer dieser Hochspannungsleitungen, ungefähr 3600 neue Kilometer sind erforderlich, um das Netz für die Erneuerbaren aufzurüsten. Die Verteilnetze, die den Strom ins Haus „bringen“, haben eine Länge von 1,6 Millionen Kilometern. In der Vergangenheit funktionierte das Netz als Einbahnstraße: Von der Erzeugung im Kraftwerk über die Hochspannungsleitung zum Verteilnetz und schließlich zum Verbraucher. Künftig wird auch Gegenverkehr gebraucht: Der Strom aus erneuerbaren Quellen wird vor allem dezentral erzeugt, und deshalb müssen die Verteilnetze den Strom aus Solar- und Windkraftanlagen sowie Kraft-Wärme-Kopplung aufnehmen und dahin leiten, wo er gebraucht wird. Alles in allem verändern sich die Distanzen zwischen Stromerzeugung und -verbrauch. Es gibt viel mehr Erzeuger als in der Vergangenheit, und Erzeugung und Einspeisung von Wind- und Sonnenenergie schwanken stark und müssen ausgeglichen werden. Eine Riesenaufgabe für die Netze beziehungsweise die Netzbetreiber. Im Zug der Energiewende müssen die vier Übertragungsnetzbetreiber künftig Netzentwicklungspläne vorlegen. Der erste ist Anfang Juni fällig. Die Bundesregierung hat dabei eine klare Priorität vorgegeben: Netzoptimierung hat Vorrang. Wenn das nicht reicht, folgen Netzverstärkungs- und schließlich Neubaumaßnahmen, die oft auf Widerstand stoßen.

Auch für den Fall hat der Gesetzgeber einen ganzen Strauß an Maßnahmen beschlossen: Seit dem vergangenen Jahr gibt es das Netzausbaubeschleunigungsgesetz, mit dem die Genehmigungszeiten von zehn auf vier Jahre reduziert werden sollen. Im Rahmen des Energieausbaugesetzes sind derzeit 24 Projekte mit insgesamt 850 Kilometern Länge in Arbeit. Auf der Basis des Netzentwicklungsplans gibt es ein Bundesbedarfsplangesetz, das wiederum die Grundlage bildet für schnelle Planfeststellungsverfahren. Und für die Verteilnetze soll es im Sommer eine Novelle der Stromnetzzugangsverordnung geben und bis Ende des Jahres eine Studie über den Investitionsbedarf. Damit die Energiewende nicht im Netz stecken bleibt.

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