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Die Lagune von Ölü Deniz südlich von Fethiye ist kein unsicheres Gebiet für Urlauber. Wer umbuchen will, tut dies auf eigene Rechnung.

© Dagmar Gehm/dpa

Terror im Reiseziel Türkei: Was Umbucher beachten müssen

In der Türkei brodelt es: Neuwahlen, der neu entflammte Kurdenkonflikt und die Eroberungen des IS. Doch wer überlegt, seine Reise an die Riviera zu stonieren, sollte einige Dinge beachten.

Neuwahlen, innenpolitisches Geschacher und der wieder aufgeflammte Kurdenkonflikt: Die türkische Tourismusbranche gerät wegen der unübersichtlichen Sicherheitslage zunehmend in Bedrängnis. Der äußerst wichtige Industriezweig, der 2014 Einnahmen von rund 30,5 Milliarden Euro brachte, schwächelt ohnehin seit Jahresbeginn. Und das obwohl es für Touristen gerade besonders günstig wäre, in der Türkei Urlaub zu machen: Die Landeswährung verliert seit Wochen an Wert und sank erst kürzlich auf ein Allzeittief. Für einen Euro mussten zwischenzeitlich 3,4 Lira gezahlt werden – rund 20 Prozent mehr als noch Mitte Juli.

Unruheherde sind ohnehin keine Urlaubsgebiete

Unruhig geht es in der Türkei vorwiegend an den Grenzgebieten nach Syrien und dem Irak zu. Die sind aber sowieso keine Urlaubsgebiete. Die Türkei ist ein großes Land und die traditionellen Badegebiete an der türkischen Riviera gelten nach wie vor als sicher. Vorsichtig sollte man im Urlaub in der Türkei dann sein, wenn man längere Überlandtouren plant.

Grundsätzlich gilt: „Einzelne Anschläge sind kein Grund dafür, dass man kostenlos von seiner Reise zurücktreten kann“, sagt Eva Klaar, Reiseexpertin bei der Verbraucherzentrale Berlin. Sobald eine konkrete Gefahr drohe, reagierten die Veranstalter, davon ist sie überzeugt – doch ein Anschlag in einem entfernten Landesteil gehöre nicht dazu.

Die Gesetzeslage ist eindeutig: Die Pflicht, die Reise kostenfrei zu stornieren oder umzubuchen, hat der Veranstalter nur dann, wenn konkrete Gefahr für das Leben der Reisenden droht oder wenn er wegen der Lage im Land seine Reiseleistungen nicht erbringen kann, zum Beispiel weil die Infrastruktur im Land zusammengebrochen ist oder das Hotel gar nicht mehr steht.

Wer früh umbucht, spart Stornogebühren

Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes haben keine reiserechtliche Funktion. „Das sind erst einmal nur Indizien“, meint Klaar. Das bedeutet: Nicht einmal ein Sicherheitshinweis des Auswärtigen Amtes verpflichtet die Veranstalter, einen unentgeltlichen Rücktritt oder eine kostenfreie Umbuchung der Reise anzubieten. Letztendlich liegt die Entscheidung im Zweifelsfall aber bei einem Gericht, das auch einen solchen Sicherheitshinweis als ausreichend einstufen kann.

Wer seinen Türkei-Urlaub absagen möchte, kann das natürlich tun – er muss dann nur mit einigen Kosten rechnen. Bei einem Reiserücktritt fallen immer Stornogebühren an und die sind auch legal. Wie hoch sie sind, hängt vom Anbieter ab. Als Faustformel gilt, dass die Stornogebühren umso höher ausfallen, je kurzfristiger man storniert. Wer sich also mit seinen Türkei-Reiseplänen unwohl fühlt, sollte sich so früh wie möglich dagegen entscheiden.

Doch dazu muss es nicht unbedingt kommen. Auch wenn der Veranstalter gesetzlich nicht verpflichtet ist, die Reise umsonst umzubuchen, sollte man ihn zuerst ansprechen und seine Sorgen darlegen. „Manche Veranstalter reagieren durchaus kulant“, weiß Reiseexpertin Klaar. „Es lohnt sich immer, zuerst diesen Weg zu gehen.“

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