zum Hauptinhalt
Steinreich? Jörg Reichert, Geologe der Deutschen Rohstoff AG, prüft Proben von Bohrkernen aus DDR-Zeiten. Foto: dpa-Zentralbild

© dpa

Wirtschaft: Wer die Kohle behalten darf Länder und Gemeinden profitieren nur indirekt

Der Rohstoffreichtum eines Landes, auch eines Bundeslandes, füllt nicht automatisch die Haushaltskassen. Die DDR konnte jedenfalls kaum Kapital daraus schlagen und auch die heutigen ostdeutschen Länder tun sich seit der Wiedervereinigung damit schwer.

Der Rohstoffreichtum eines Landes, auch eines Bundeslandes, füllt nicht automatisch die Haushaltskassen. Die DDR konnte jedenfalls kaum Kapital daraus schlagen und auch die heutigen ostdeutschen Länder tun sich seit der Wiedervereinigung damit schwer. Zwar ist auch Brandenburg sehr gut erkundet, das Wissen darum lagert in Form von Bohrkernen, Karten und Berichten beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) in Cottbus. „Aber in den 1990er Jahren waren die Erdölpreise so niedrig, dass sich Investitionen von zweistelligen Millionenbeträgen nicht gerechtfertigt haben“, sagt Hans-Georg Thiem, Leiter der Abteilung Rohstoffe beim LBGR.

Grundsätzlich gehören die Rohstoffe, die im Boden lagern, dem Land. Und das Unternehmen, das sich die Mühe macht, sie herauszuholen, muss diesem laut Bundesrecht eine Förderabgabe zahlen. Theoretisch. Deren Höhe beträgt prinzipiell zehn Prozent des aktuellen Marktwertes der Stoffe. Das Land kann aber bestimmte Rohstoffe freistellen oder mit einem anderen Prozentsatz belegen. „Das ist dann eine Art Wirtschaftsförderung“, sagt Thiem. Es geht um Jobs.

Auf die Braunkohle etwa, die in der Lausitz gefördert wird, zahlen Konzerne wie Vattenfall keine Förderabgabe, da sie schon mit der Übernahme der DDR-Förderunternehmen von der Treuhand dafür bezahlt haben. Auch Kohlenwasserstoffe, also Erdöl und Erdgas, sind in Brandenburg von der Abgabe befreit. „Noch ist nicht erwiesen, dass hier Ölvorkommen lagern, die ihre Förderung im großen Stil erlauben“, sagt Steffen Streu, Sprecher des Landeswirtschaftsministeriums.

Auch Kupfer ist noch von der Förderabgabe frei, weil frühestens ab 2015 bis 2017 mit einer Gewinnung gerechnet werden kann, wie es beim Bergbauamt heißt. „Sie wird bestimmt zu einem gewissen Prozentsatz eingeführt, aber das ist dann eine politische Frage“, sagt Thiem. „Was das Kupfer angeht, haben wir noch keine Beschlüsse gefasst“, bestätigt Streu vom Ministerium. Zudem müsse man sich mit dem Nachbarland Sachsen abstimmen. Jedenfalls habe man der Kupferschiefer Lausitz GmbH keine Zusagen über eine Befreiung von der Abgabe gemacht: „Die Landesregierung behält sich das ausdrücklich vor.“ Es wird also noch dauern, bis der neu entdeckte Rohstoffreichtum auch beim Finanzministerium in Potsdam ankommt. Anika Kreller

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false