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Am Morgen des 10. September 1952 wurde im kleinen Empfangssaal des Luxemburger Stadthauses das deutsch-israelische Wiedergutmachungsabkommen von Bundeskanzler Konrad Adenauer und dem israelischen Außenminister Moshe Sharett unterzeichnet.

© picture-alliance / dpa

Tagesspiegel Plus

70 Jahre Luxemburger Abkommen: Das moralische Fundament der Bundesrepublik

Das Luxemburger Abkommen markiert den Beginn der deutsch-israelischen Beziehungen. Zum ersten Mal wurde hier über Reparationen für die Opfer von Völkermorden diskutiert.

„Man fragte mich: Wie bitte? Sie wollen sich mit deutschen Drecksnazis, die unsere ganze Familie ermordet haben, an einen Tisch setzen und mit ihnen über Schadensersatz sprechen?“ Mit diesen Worten beschreibt der heute 102-jährige Benjamin J. Ferencz den Gegenwind, den er in Israel erfuhr, als er nur sieben Jahre nach Auschwitz mit Deutschen über Reparationen diskutierte. Vor 70 Jahren, am 10. September 1952, wurde das „Luxemburger Abkommen“ geschlossen, mit dem sich die Bundesrepublik darauf verpflichtete, 3,5 Milliarden D-Mark an Israel und weitere 450 Millionen an Juden in der Diaspora zu zahlen. Das Abkommen wird heute gemeinhin als Beginn der deutsch-israelischen Beziehungen bezeichnet – sowie als Präzedenzfall für „Entschädigungsleistungen“ an die Opfer von Menschheitsverbrechen.

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