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Ein Thema, das die Ampel anpacken will: die Mindestzeit von Verträgen bei Promotionen.

© mauritius images / Westend61 / Oriol Castelló Arroyo/Westend61 / Oriol Castelló Arroyo

Bessere Karrieren für Forschende: Eckpunkte für Gesetz sollen „in Tagen“ kommen

Staatsekretär Jens Brandenburg will „sehr bald“ Reformvorschläge für das Wissenschaftszeitvertragsgesetz präsentieren – versucht aber, die Erwartungen nicht zu hoch zu schrauben.

Stand:

Wann endlich präsentiert das Bundesforschungsministerium seine Vorschläge, um die Karriereperspektiven für junge Forschende zu verbessern? Eine Reform des zugrundeliegenden Gesetzes hat sich die Ampel auf die Fahnen geschrieben, seit Monaten wird es debattiert. Jetzt sollen Eckpunkte für eine Reform „sehr bald“ kommen, sagte Staatssekretär Jens Brandenburg (FDP) am Mittwoch in Berlin: „Ich gehe eher von Tagen als Monaten aus.“

Brandenburg sprach auf einer Tagung der GEW, die seit langem unter dem Motto „Dauerstellen für Daueraufgaben“ für bessere Arbeitsbedingungen trommelt. Das „Wissenschaftszeitvertragsgesetz“ hat einen sperrigen Namen, regelt aber wichtigen Ausnahmen im Arbeitsrecht für den Wissenschaftsbetrieb. Bis zu zwölf Jahre Arbeit ohne Dauerstelle sind möglich, solange sie offiziell der Qualifikation dienen: sechs davon bis zur Promotion und weitere sechs danach.

Die Folge: Mehr als 80 Prozent der wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen sind befristet angestellt, Kettenverträge mit teilweise extrem kurzen Laufzeiten gerade für Doktorand:innen üblich.

Inhaltlich hielt sich Brandenburg allerdings bedeckt, welche Änderungen die Ampel bei dem Gesetz anstrebt. Von einem „Konsens“ berichtete er bei dem Thema Mindestvertragslaufzeit bei Promotionen: „Da müssen wir ran.“ Insgesamt sei die Thematik komplex, das Bundesgesetz könne nicht alle Probleme lösen. Er versuchte Befürchtungen zu zerstreuen, die Ampelpartner könnten sich wie bei anderen Themen gegenseitig blockieren: „Es sind sehr konstruktive Gespräche.“

Bis das Gesetz steht, dürfte es bis weit in dieses Jahr hinein dauern. Nach den Eckpunkten wird ein Referentenentwurf ausgearbeitet, danach Verbandsvertretungen dazu angehört, schließlich der Bundestag damit befasst. Das dürfte noch viele weitere Debatten auslösen.

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