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Die Skulptur eines Lesenden vor der Universität Köln.

© dpa

Streit um NRW-Hochschulzukunftsgesetz: Die geregelte Hochschule

In Nordrhein-Westfalen wehren sich Universitäten und Fachhochschulen gegen das geplante „Hochschulzukunftsgesetz“. Es soll das "Freiheits"-Gesetz des früheren FDP-Ministers Pinkwart ersetzen.

„Ein bürokratisches Korsett mit engen Vorgaben und kleinteiliger Detailsteuerung“ sieht der Bonner Juraprofessor Wolfgang Löwer in dem Entwurf zum neuen Hochschulgesetz von Nordrhein-Westfalen. Freiheit, Autonomie und Selbstverantwortung der Hochschulen sollten „empfindlich eingeschränkt“ werden – und damit ihre Leistungsfähigkeit, schreibt der Vorsitzende des Deutschen Hochschulverbandes (DHV) in NRW jetzt an Wissenschaftsministerin Svenja Schulze (SPD). Der Offene Brief, den laut DHV in wenigen Tagen über 800 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterschrieben haben, ist Teil einer Welle negativer Reaktionen, den das bis zum Referentenentwurf gediehene Gesetz auslöst.

„Hochschulzukunftsgesetz“ nennt es Schulze, in klarer Abgrenzung zum seit 2007 geltenden „Hochschulfreiheitsgesetz“ ihres Vorgängers, des FDP-Ministers Andreas Pinkwart. Dieser hatte die Hochschulen „in die Autonomie entlassen“, das Land überschrieb ihnen die Verantwortung für Personal und Finanzen. Die Fachaufsicht, die bislang das Land ausgeübt hatte, liegt seitdem bei den Hochschulräten. In NRW wurde das Modell der „unternehmerischen Universität“ besonders weit vorangetrieben.

SPD-Ministerin will Entwicklung der Hochschulen regeln

Schulze, seit 2010 im Amt, will die Hochschulen über Rahmenvorgaben „besser steuern“. So soll ein neuer Landeshochschulentwicklungsplan für ein „ausgewogenes Leistungsangebot“ der Hochschulen sorgen. In seiner wiedergewonnenen Rolle als oberste Dienstbehörde will das Land für die Beschäftigten der Hochschulen etwa Bedingungen „Guter Arbeit“ durchsetzen. Der Frauenanteil in der Professorenschaft soll mit dem Kaskadenmodell erhöht werden. Die Hochschulräte sollen weitgehend entmachtet werden, die Hochschulleitung zwar mit beaufsichtigen, aber nicht mehr wählen. Die in NRW traditionell mächtigen Kanzler sollen den Rektoren unterstellt werden.

"Hochschulen mit Freiheits-Gesetz erfolgreich"

Doch selbst die Fachhochschulen, denen Schulze mehr Gewicht geben will, kritisieren den Entwurf scharf. Sie sähen „eine Vielzahl an rückwärtsorientierten Schritten, die die Handlungsfähigkeit der Hochschulen einschränken und damit Lehre und Forschung gefährden“, schreiben die Rektoren in einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme. Angesichts der Erfolge unter dem Hochschulfreiheitsgesetz gebe es keinen Grund für die Flut neuer Reglementierungen, heißt es. Etwaige Fehlentwicklungen habe Schulze nie beschrieben und auch nicht das Pinkwart-Gesetz, wie von Unis und FHs gefordert, evaluieren lassen.

Die Hochschulräte warnen gar davor, das neue Gesetz könne „dem nationalen und internationalen Ansehen“ der NRW-Unis schaden – und dem Wirtschaftsstandort. Für den Hochschulverband erklärt Jurist Löwer, die geplanten Mitbestimmungsmöglichkeiten seien teilweise verfassungswidrig.

Gesetz soll im Herbst in Kraft treten

Die Landesrektorenkonferenz der Universitäten will sich in der kommenden Woche äußern. Im Dezember hatten die Rektoren aus Protest gegen den Entwurf ihre Unterschrift unter die Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Land verweigert. Das Gesetz soll im Frühjahr durchs Parlament gehen und zum Wintersemester in Kraft treten.

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