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Eine Person bekommt eine Corona-Impfung.

© dpa/Annette Riedl

Geringe Quote: Bundesweit offenbar knapp 600 Corona-Impfschäden anerkannt

Die Spritzen in der Pandemie haben vielen geholfen. Es gibt aber Menschen, die seit der Impfung unter schweren Gesundheitsproblemen leiden. Nun gibt es Zahlen zu offiziellen Anerkennungen.

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Impfungen gegen das Coronavirus galten als eine der wichtigsten Maßnahmen, um die Pandemie in Deutschland in den Griff zu bekommen. Die Spitzen der deutschen Politik forderten Bürgerinnen und Bürger unermüdlich auf, sich die Spritzen geben zu lassen. Die flächendeckende Impfkampagne gegen das Coronavirus begann im April 2021, etwas mehr als ein Jahr nach dem Beginn der Pandemie.

Über einen längeren Zeitraum gab es auch eine intensive und sehr kontrovers geführte Debatte über eine Impfpflicht. Ein Argument der Gegner war dabei, dass es zu Impfschäden kommen könnte.

Gut vier Jahre nach der flächendeckenden Impfkampagne sind einem Medienbericht zufolge inzwischen hunderte Fälle von dauerhaften Schäden nach einer Corona-Impfung anerkannt. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ schreibt unter Berufung auf Angaben der Versorgungsämter der Bundesländer, insgesamt betreffe dies mit Stand Anfang April 573 Personen.

Anerkennungsquote liegt offenbar bei 6,2 Prozent

Dem Bericht zufolge sind bei den Versorgungsämtern mehr als 14.000 solcher Anträge eingegangen. Die meisten wurden demnach abgelehnt, die Anerkennungsquote liege bei 6,2 Prozent. Gegen die Ablehnungen seien bundesweit noch mehr als 2000 Widerspruchsverfahren anhängig, wie die Bundesländer mitteilen.

Deutschlandweit wurden bis zum vorläufigen Ende der Kampagne vor zwei Jahren knapp 65 Millionen Menschen gegen das Coronavirus geimpft, größtenteils mehrfach. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums wurden in dem genannten Zeitraum etwa 192 Millionen Impfdosen verabreicht. 18,4 Millionen Menschen blieben ungeimpft.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) definiert einen Impfschaden als „gesundheitliche und wirtschaftliche Folge“ durch eine Impfung. Betroffene haben dann abhängig von der Schwere etwa Anspruch auf Behandlung, Rehabilitation oder Rentenzahlungen.

Damit ein Antrag Aussicht auf Erfolg hat, muss die gesundheitliche Schädigung mindestens sechs Monate lang bestehen. In der Regel wird der Impfschaden durch ein Gutachten bestätigt. Maßgeblich ist auch, ob die Ständige Impfkommission die jeweilige Impfung empfiehlt. Dies war bei Corona-Impfungen der Fall.

Für manche sind die Folgen eines Impfschadens gravierend. In einigen Fällen ähneln die Symptome dem sogenannten Long-Covid-Syndrom, das nach einer Ansteckung mit dem Coronavirus auftreten kann.

Long-Covid-Betroffene berichten unter anderem von einer ausgeprägten Erschöpfung, die einen geregelten Alltag in einigen Fällen kaum noch möglich macht. (lem)

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