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Neil Armstrong und Buzz Aldrin an der US-amerikanischen Flagge.

© imago stock&people

Heute vor 54 Jahren: Ein kleiner Schritt und die große Sensation für die Menschheit

Am 21. Juli 1969 hinterließen zwei Männer ihren Fußabdruck auf dem Mond. Bald könnten es mehr sein, der Andrang könnte drastisch zunehmen. Brauchen wir eine Verfassung für den Mond?  

Eine Kolumne von Stephanie Eichler

Neil Armstrong, am 5. August 1930 in Ohio geboren, erwarb schon mit 16 Jahren die Pilotenlizenz. Er flog Kampfeinsätze im Koreakrieg, wurde einmal angeschossen, rettete sich aber mit einem Fallschirm und setzte sein Studium zum Flugingenieur fort. 1962 behauptete er sich gegen 300 Bewerber für das Astronautenprogramm der USA. Bei seinem ersten Flug ins Weltall geriet das Raumschiff außer Kontrolle, doch Armstrong brachte es wieder zurück in die Umlaufbahn.

Auch beim Flug zum Mond mit der Apollo 11 gab es Probleme, genauer gesagt bei der Landung mit der Mondlandefähre „Eagle“, sodass Kommandant Neil Armstrong das Manöver zuletzt von Hand steuerte. Für ihn war es ja ein kleiner Schritt, doch für die Menschheit eine Sensation, als er am 21. Juli 1969 (europäische Zeit), heute vor 54 Jahren, seinen Fuß auf die Oberfläche des Mondes setzte. 20 Minuten später folgt Buzz Aldrin.

Der dritte Astronaut, Michael Collins, betrat den Mond nicht. Während er in der Kommandokapsel „Columbia“ Warteschleifen drehte, hissten seine Kollegen die US-Flagge, telefonierten mit Präsident Richard Nixon und sammelten Gesteinsproben. Zweieinhalb Stunden spazierten sie über den Mond, hinterließen ihre Fußspuren im Staub, leere Essenspakete und volle Urinbeutel.  

Astronaut Neil Armstrong während der Apollo 11 Mission.

© imago images/United Archives International

Bis Dezember 1972 folgten weitere bemannte Mondmissionen, doch seitdem ist es still geworden auf dem Trabanten. Das soll sich jetzt ändern: Die Raumfahrt boomt. Auf die ISS fliegen nicht nur Forschende, sondern zunehmend auch Touristen und Touristinnen. Weitere Raumstationen sind in Planung, darunter eine auf dem Mond. Vielleicht landen Menschen sogar auf dem Mars. Brauchen wir eine spezielle Verfassung, um den Trubel im Universum auf eine rechtliche Grundlage zu stellen?

Wir haben schon ein Weltraumrecht. Es schreibt vor, dass die Charta der Vereinten Nationen im gesamten Sonnensystem gültig ist. Somit besteht also auch eine Art Verfassung für das All, in der sich viele Staaten darauf geeinigt haben, den Frieden zu wahren, die Menschenrechte zu achten und die internationale Zusammenarbeit zu fördern. Vielleicht benötigt die Menschheit eines Tages aber doch noch eine eigene Universums-Verfassung.

Zum Beispiel, wenn sie außerirdisches intelligentes Leben trifft. Seine Existenz gilt nach heutigem Kenntnisstand als plausibel. Forschende sind zwar der Meinung, die Entfernungen in den Weiten des Alls seien zu groß, als dass bald mit einem Kontakt zu rechnen ist. Sollten aber trotzdem mal Außerirdische auf unserem Mond vorbeischauen, bleibt nur zu hoffen, dass sie ihren Müll wieder mitnehmen.

Lesen Sie alle bisher erschienenen Folgen der „Tagesrückspiegel“-Kolumne hier.

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