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Die Humboldt-Universität.

© imago/Seeliger

Update

Unmut über Ex-Präsidentin Kunst: HU-Verfassungsbeschwerde verärgert Teile der Uni

Ex-Präsidentin Kunst hat Verfassungsbeschwerde gegen das Berliner Hochschulgesetz eingelegt - zum Ärger von Unimitgliedern. Jetzt befasst sich der Akademische Senat damit.

Als letzte Amtshandlung hat die zum Jahresende ausgeschiedene Ex-HU-Präsidentin Sabine Kunst Verfassungsbeschwerde gegen das Berliner Hochschulgesetz eingereicht – offensichtlich gegen den Willen vieler Unimitglieder. Der Unmut jedenfalls an der Humboldt-Universität über den Schritt Kunsts sei groß, ist zu hören. Der Akademische Senat wird sich daher nach Tagesspiegel-Informationen in seiner kommenden Sitzung am 18. Januar mit der Beschwerde beschäftigen.

Bei einem solchen Schritt hätten die Gremien einbezogen müssen, „mit der Verfassungsbeschwerde hat Kunst gegen die HU-Verfassung verstoßen“, heißt es bei Gremienmitgliedern. Nicht nur die Gruppe der Wissenschaftlichen Mitarbeitenden und die der Studierenden seien verärgert, sondern auch Teile der Professorenschaft.

Bei der Klage geht es um den umstrittenen Passus, der einer bestimmten Gruppe von Post-Doktoranden eine Festanstellung zusichern soll. Kunst war aus Protest dagegen zurückgetreten.

Tatsächlich meldeten sich auf Twitter unlängst auch HU-Professor:innen in der Sache zu Wort. „Der Akademische Senat sollte Reformwillen zeigen und die rückwärts gewandte Klage zurückziehen. Wissenschaftlicher Nachwuchs ist keine ,Ausstattung’ für Lehrstühle, sondern Zukunftspotenzial“, twitterte etwa der Historiker Michael Wildt.

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„In den Gremien sind wir zum Glück deutlich konstruktiver und arbeiten gemeinsam mehrere Reformvorschläge aus“, schrieb die Psychologin Jule Specht. Mit dem neuen Interimspräsidenten Peter Frensch werde es hoffentlich konstruktiver. Frensch ist allerdings noch nicht offiziell von der Wissenschaftsverwaltung bestellt.

Widerspruch kam von der Historikerin Gabriele Metzler. Es gehe bei der Verfassungsbeschwerde darum zu klären, ob der Berliner Gesetzgeber seine Kompetenzen überschritten hat, schrieb sie: „Erstaunlich, wie nonchalant die Kritiker darüber hinweggehen. Ich kann an einer solchen Prüfung nichts ,rückwärts Gewandtes’ oder Illegitimes erkennen.“

HU-Sprecher Hans-Christoph Keller teilte mit, nach rechtlicher geprüfter Auffassung des Präsidiums bestehe für den Akademischen Senat keine Zuständigkeit für das Führen von Rechtsstreitigkeiten. Diese liegt bei der Präsidentin bzw. dem Präsidenten. Die wahrscheinliche Verfassungwidrigkeit des betreffenden Paragrafen im Berliner Hochschulgesetz sei seit Anfang November durch die Stellungnahme des HU-Verfassunsgrechtlers Matthias Ruffert bekannt. Die Entscheidung, dies höchstrichterlich klären zu lassen, liege im Kompetenz- und Verantwortungsbereich des Präsidiums einer Universität.

Die Präsidentin habe die Beschwerde im Konsens mit dem gesamten Präsidium erhoben. Die Mitglieder der Gremien der HU seien zeitgleich mit Einreichung der Verfassungsbeschwerde informiert worden.

Die neue Wissenschaftssenatorin Ulrike Gote (Grüne) hatte bereits angekündigt, ihre Verwaltung werde zeitnah Gespräche mit hochschulpolitischen Akteur*innen initiieren und Anpassungen des Gesetzes einleiten.

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