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W-Besoldung: Mehr Geld für Berliner Professoren

Leistung soll sich lohnen - Parlamentarier von CDU und SPD wollen Pläne des Berliner Senats ändern

Der Gesetzentwurf des Berliner Senats soll geändert werden, kündigen sowohl die CDU- als auch die SPD-Fraktion an. Besondere Leistung müsse auch in Zukunft honoriert werden. Alle Juniorprofessoren sollen 200 Euro mehr bekommen. Bei den übrigen Professoren geht es um die Anrechnung von Leistungszulagen aufs Grundgehalt. Berlin muss die Grundgehälter aufstocken, weil dies nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nötig ist. Um die Reform kostenneutral zu gestalten, wollte der Senat die von den Professoren verabredeten Leistungszulagen aufs Grundgehalt anrechnen. Nur wenige Professoren ohne Leistungszulagen hätten profitiert. Viele Professoren fühlten sich um ihre Anerkennung gebracht. CDU und SPD sind sich nun einig, dass 50 Prozent der Leistungsbezüge zusätzlich zum erhöhten Grundgehalt gezahlt werden. Die Fraktionen sehen die Hochschulen in der Lage, die Kosten zu tragen, da sie durch die 32 Millionen Euro aus den Bafög-Mitteln neue Spielräume bei den Investitionen hätten.

Abstimmungsbedarf gibt es zwischen CDU und SPD noch über den Vergaberahmen, der die Besoldungsausgaben der Hochschulen deckelt. Die CDU will eine Verdoppelung der Personalmittel von 2,5 auf fünf Prozent oder aber im Sinne der Hochschulautonomie eine Abschaffung des Rahmens. Die Hochschulen könnten dann mehr Geld für Personal ausgeben – wenn sie es an anderer Stelle einsparen. In einem Monat soll das Gesetz verabschiedet werden.

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