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«Unkürzbar» und «Wo ist Para» («Para» steht für Geld) steht während einer Demonstration gegen Haushaltskürzungen im Sozial- und Bildungsbereich vor dem Abgeordnetenhaus auf Schildern.

© dpa/Sebastian Gollnow

Urteil des Arbeitsgerichts Berlin: Beschäftigte von Berliner Unis haben Anspruch auf Hauptstadtzulage

Nach langem Streit entschied nun ein Gericht: Mitarbeiter der Freien und der Humboldt-Universität Berlin haben ein Anrecht auf 150 Euro Gehaltszuschuss.

Stand:

Die Beschäftigten der Humboldt-Universität (HU) und der Freien Universität (FU) können auf die Hauptstadtzulage hoffen. Das Berliner Arbeitsgericht entschied, dass der entsprechende Tarifvertrag an beiden Universitäten gilt.

Die HU reagierte auf das Urteil und schreibt in einer Mitteilung, beide Hochschulen seien „grundsätzlich nicht dagegen, dass auch ihre Beschäftigten von der Hauptstadtzulage profitieren sollen“. Sie wollten aber zunächst die schriftliche Urteilsbegründung prüfen.

Da der Tarifvertrag seit April dieses Jahres gilt, werden auch Nachzahlungen an die Mitarbeiter fällig, sollte das Urteil Bestand haben.

Die Finanzierung ist ungeklärt

Von einer „erfreulichen Nachricht“ für die Beschäftigten der Uni spricht Niels Helle-Meyer, Vizepräsident für Haushalt, Personal und Technik an der Humboldt-Universität. Er fordert ein „klares Commitment“ des Abgeordnetenhauses, das notwendige Geld zur Verfügung zu stellen.

Die Finanzierung bleibt offen. Auf zehn Millionen Euro beliefen sich die jährlichen Kosten für die Zulage an den beiden Unis, heißt es in der Mitteilung.

Gemeinsam mit den Gewerkschaften hatten die Leitungen der beiden Universitäten die gerichtliche Klärung erwirkt. Verdi fordert die Zulage nach der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst im Herbst 2024 auch für die 50.000 Beschäftigten an den Berliner Hochschulen.

Diese lehnen das aber ab. Beide Seiten hatten unterschiedliche juristische Expertisen dazu eingeholt und den Berliner Senat aufgefordert, in einer Rechtsauskunft Position zu beziehen. Dem Berliner Senat war dazu keine abschließende Auskunft möglich, weshalb die Klage angestrengt wurde.

„Dieses Urteil ist eine Ohrfeige für den Berliner Senat, der sich geweigert hat, eine klare Rechtslage anzuerkennen“, wird Benjamin Roscher von Verdi mit Blick auf das Urteil zitiert. Die Gewerkschaft sieht die Entscheidung als „wegweisend auch für andere sogenannte Anwender, wie die TU Berlin“. Die Technische Universität hatte auf eine eigene rechtliche Prüfung verzichtet und darauf gesetzt, dass ein Urteil zur FU und HU später auch für sie gelten würde.

Verdi hatte die Hauptstadtzulage in Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst im Jahr 2023 durchgesetzt. 

Es ist nicht das erste Urteil zur Bezahlung im öffentlichen Dienst der Hauptstadt. Kürzlich hatte das Bundesverfassungsgericht die zu niedrige Beamtenbesoldung in Berlin als verfassungswidrig eingestuft.

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