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Der Bahnhof Ostkreuz ist einer von vier Berliner S-Bahnhöfen, an denen das Verbot gilt.

© dpa/Christoph Soeder

An ausgewählten Bahnhöfen in Berlin: Bundespolizei verbietet vier Wochen lang das Mitführen von Messern

Bis zum 3. November dürfen Messer und andere gefährliche Gegenstände an vier Berliner Bahnhöfen nicht mehr getragen werden. Das Verbot gilt täglich zwischen 14 und 4 Uhr.

Stand:

Nachdem die Bundespolizeidirektion Berlin zuletzt im Juni und Juli dieses Jahres ein temporäres Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen auf ausgewählten Berliner Bahnhöfen erlassen und deren Einhaltung kontrolliert hat, gibt es im Oktober und November eine Wiederholung. Das teilte die Bundespolizei am Montag mit.

Das neue Verbot gilt demnach vom 7. Oktober bis 3. November 2024 jeweils täglich in der Zeit von 14 bis 4 Uhr des Folgetages und endet am Montagmorgen, den 4. November 2024, um 4 Uhr. Der Geltungsbereich umfasst die Bahnhöfe Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Warschauer Straße und Ostkreuz. Die Bereiche der örtlichen U-Bahnhöfe sind von dieser Allgemeinverfügung ausgenommen.

Verboten sind den Angaben nach unter anderem Messer, Reizgas und Schlaggegenstände. Grund für das neuerliche Mitführverbot sei eine „Zunahme der Gewaltintensität“ an Bahnanlagen, hieß es. Die Anzahl festgestellter Gewaltdelikte dort bewege sich „seit Jahren auf anhaltend hohem Niveau“.

Wiederholt sei es zu Gewaltdelikten gekommen, bei denen auch gefährliche Gegenstände eingesetzt wurden, die gefährliche Verletzungen hervorrufen können, berichtete die Bundespolizei. Das Verbot diene dem Schutz von Reisenden, Bahnhofsnutzenden und Einsatzkräften. Bei Verstößen können die Gegenstände sichergestellt und ein Zwangsgeld angedroht beziehungsweise festgesetzt werden. (Tsp)

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