
© Paul Zinken/dpa
Antrag der Berliner Polizei abgelehnt: Urteil zu unrechtmäßigem Schmerzgriff bei Klimaaktivist ist rechtskräftig
Ein schmerzhafter Griff eines Beamten bei einer Klima-Demo in Berlin war unverhältnismäßig, so entschied ein Gericht 2025. Die Polizei wollte dagegen vorgehen – der Antrag wurde jedoch abgelehnt.
Stand:
Ein Urteil zu einem von der Berliner Polizei zu Unrecht angewendeten „Schmerzgriff“ bei einem Klima-Demonstranten während einer Sitzblockade ist rechtskräftig. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) lehnte einen Antrag der Polizei auf Zulassung der Berufung ab, wie mitgeteilt wurde.
Das Verwaltungsgericht hatte im März 2025 entschieden, dass die Polizei sich bei der Demonstration im April 2023 gegenüber dem Sitzblockierer unverhältnismäßig verhalten habe, als ein sehr schmerzhafter Griff angewendet worden sei. Die Polizisten hätten ihn einfach von der Fahrbahn tragen können, erklärte das Gericht. Ein weniger schmerzintensiver Vollzug wäre möglich gewesen. Dies hatte die Polizei bestritten.
Zugleich hatte das Gericht betont, dass es „keinen Zweifel“ daran habe, dass die Anwendung eines „Schmerzgriffes“ grundsätzlich für die Polizei zulässig sein könnte. Das sei aber von der konkreten Situation abhängig.
Bei der Berliner Vertretung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) trifft die Entscheidung auf wenig Verständnis. „Wir haben die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg zur Kenntnis genommen und werden sie für diesen konkreten Einzelfall akzeptieren müssen“, teilte Vize-Landesvorsitzender Thorsten Schleheider mit. Es gebe kein Recht darauf, nach einer Straßenblockade „sanft heruntergetragen“ zu werden. „Dass ein Gericht jetzt mit jahrelangem Abstand und durch das Wälzen von Akten Kollegen aufzeigt, sie hätten mildere Mittel anwenden können, zeigt die ganze Absurdität, der unsere tägliche Arbeit unterliegt“, teilte Schleheider mit. (Tsp/dpa)
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