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Auch im Estrel Hotel müssen Gäste derzeit fünf Prozent des Nettoübernachtungspreis aufgrund der City Tax drauf zahlen - es sei denn sie sind geschäftlich unterwegs.

© Foto: Thilo Rückeis

Auch Geschäftsreisende sollen zahlen: Linksfraktion will Übernachtungssteuer in Berlin ausweiten

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Steuer im Frühjahr für rechtens erklärt. Die Grünen zeigen sich offen für den Vorschlag, Kritik kommt aus der SPD.

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Die Übernachtungssteuer in Berlin soll nach dem Willen der Linksfraktion künftig auch für Geschäftsreisen gelten. Das geht aus einem Gesetzesentwurf der Fraktion hervor, der dem Tagesspiegel vorliegt. Zuerst hatte die Berliner Morgenpost darüber berichtet.

Laut Entwurf soll die Ausnahmeregelung für Geschäftsreisen bei der sogenannten City Tax ab dem 1. Januar 2024 entfallen. Die Abgabe beträgt aktuell fünf Prozent des Netto-Übernachtungspreises. Sie wurde 2014 eingeführt und kommt dem Berliner Landeshaushalt zugute. In den Vor-Corona-Jahren 2018 und 2019 betrugen die Einnahmen durch die Steuer jeweils mehr als 50 Millionen Euro im Jahr. Im Jahr 2020 sanken sie auf 20,7 Millionen Euro, im Jahr 2021 auf 17,4 Millionen Euro.

Hintergrund des Vorstoßes ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem März 2022. Hoteliers in verschiedenen Kommunen hatten gegen die Einführung der Übernachtungssteuer geklagt. Im Jahr 2012 hatte zunächst das Bundesverwaltungsgericht eine Besteuerung von beruflichen Übernachtungen für nicht rechtens erklärt, was die Unterscheidung zwischen touristischen Übernachtungen und Geschäftsreisen notwendig machte.

Ausweitung laut Linken-Politiker „Win-win-Situation“

In seiner Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht nun jedoch nicht nur die Besteuerung touristischer Übernachtungen für verfassungskonform erklärt, sondern gleichzeitig betont, dass auch eine Steuer auf Geschäftsreisen zulässig und verhältnismäßig sei.

Für Linken-Politiker Sebastian Schlüsselburg, der das Gesetz erarbeitet hat, wäre die Einbeziehung von Geschäftsreisen bei der City Tax eine „Win-win-Situation“. Neben höheren Einnahmen für das Land Berlin würden laut Schlüsselburg auch die Hotels von unnötiger Bürokratie entlastet.

Derzeit müssen Beherbergungsstätten bei der Aufnahme von Gästen zwischen Touristen und Geschäftsreisenden unterscheiden und die Unterlagen fünf Jahre aufbewahren. Dies würde durch die Abschaffung der Ausnahmeregelung entfallen. Darüber hinaus entstünde ein „Lenkungseffekt, um unnötige Geschäftsreisen und die damit einhergehenden CO2-Emmissionen zu reduzieren“, glaubt Schlüsselburg.

Mit den Koalitionspartnern ist der Entwurf noch nicht abgesprochen. Während die Grünen Zustimmung signalisieren, kommt aus der SPD Kritik. Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Jörg Stroedter, nannte den Zeitpunkt des Vorschlags angesichts steigender Preise „völlig ungeeignet“. Auch das Argument eines ökologischen Lenkungseffekts lässt Stroedter nicht gelten, da es eher darauf ankomme, ob die Besucher mit der Bahn oder dem Flugzeug anreisen. Dem Vernehmen nach steht auch Wirtschaftssenator Stephan Schwarz (parteilos, für die SPD) dem Vorhaben eher skeptisch gegenüber.

Linken-Politiker Schlüsselburg zeigte sich dennoch optimistisch, einen mehrheitsfähigen Vorschlag durch das Parlament zu bringen. Er wolle nun das Gespräch mit der SPD suchen und verwies darauf, dass die höheren Hotelpreise nicht die Berliner Geschäftsreisenden belasten. Ob und wann der Entwurf ins Abgeordnetenhaus eingebracht wird, steht noch nicht fest.

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