
© Monika Skolimowska/dpa
Urteil zum Rechtsanspruch auf Kitaplatz: Berliner Betreuungsschlüssel könnte gelockert werden
Nach dem Urteil zum Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz hält das Gericht eine Lockerung des Personalschlüssels für möglich. Herrmann plädiert für Wohnortprinzip.
Stand:
Die Betreuungsqualität von Berliner Kitakindern könnte sich in absehbarer Zeit verschlechtern – und das ausgerechnet als Resultat eines Gerichtsbeschlusses, der eigentlich Verbesserungen für Kinder und ihre Familien zum Ziel hatte.
Es war ein wegweisender Beschluss, der vielen Familien, die derzeit verzweifelt einen Kitaplatz suchen, Hoffnung gemacht hat: In der vergangenen Woche hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin wie berichtet entschieden, dass das Land Eltern, deren Kind einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz hat, einen Betreuungsplatz zur Verfügung stellen muss und sich nicht auf fehlende Platzkapazitäten berufen könne. Konkret ging es um zwei Familien aus Pankow und Friedrichshain-Kreuzberg. Das Oberverwaltungsgericht entschied, dass das Land den Familien innerhalb von fünf Wochen einen geeigneten Platz zur Verfügung stellen muss.
Hermann für Wohnortprinzip
Nach dem Beschluss forderte Jugendsenatorin Sandra Scheeres (SPD), dass Kitas punktuell und temporär Überbelegungen prüfen müssten. In der schriftlichen Begründung des Beschlusses zum Fall aus Friedrichshain-Kreuzberg, die dem Tagesspiegel vorliegt, weisen die Richter darauf hin, dass der Personalschlüssel in den vergangenen Jahren verbessert wurde, was dazu führe, das sich die Zahl der Betreuungsplätze verringere.
Seit August 2016 gilt in der Altersgruppe bis zwei Jahre ein Personalschlüssel, bei dem eine Fachkraft auf 3,75 Kinder kommt. Davor galt ein Personalschlüssel von eins zu fünf. Vor diesem Hintergrund überzeuge es nicht, dass sich das Land außer Stande sehe, einen geeigneten Platz anzubieten. Es habe es vielmehr „in der Hand, etwa durch eine übergangsweise Lockerung des Betreuungsschlüssels Betreuungsplätze in dem erforderlichen Umfang zu schaffen“.
Monika Herrmann (Grüne), Bürgermeisterin in Friedrichshain-Kreuzberg interpretiert die Aussagen zum Betreuungsschlüssel so: „Das Gericht empfiehlt im Grunde eine Rücknahme“. Ein verbesserter Personalschlüssel sei zwar fachlich zu begrüßen, aber bevor dieser eingeführt wurde, hätten die Folgen bedacht werden müssen. Jugendämter und Träger hätten vor dieser Situation gewarnt. Herrmann plädierte am Donnerstag gegenüber dem Tagesspiegel dafür, zumindest temporär bei der Kitaplatzvergabe ein Wohnortprinzip einzuführen. Wenn Friedrichshain-Kreuzberg nur Kinder aus dem eigenen Bezirk versorgen müsste, könnten wahrscheinlich alle untergebracht werden.
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