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Innensenatorin Iris Spranger während einer aktuellen Stunde im Abgeordnetenhaus in Berlin

© imago images/Emmanuele Contini

Weniger Beförderungen: Berliner Innensenatorin kann Versprechen an Polizei und Feuerwehr nicht halten

"Mehr als 900 Personen" wollte Iris Spranger befördern - doch mehr als 48 sah der Etat nicht vor. Jeder weitere Fall müsse nun einzeln begründet werden.

Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) kann ihr Versprechen von Mitte Januar, „sehr bald“ und „nun mehr als 900 Personen“ bei Polizei und Feuerwehr zu befördern, vorerst nicht einlösen. Am Montag sagte sie im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses, dass es seit Jahresbeginn 48 Beförderungen gab. Diese seien aber per Haushalt abgedeckt gewesen. Jeder weitere Fall müsse nun einzeln als notwendig begründet werden.

Damit gab Spranger der von Daniel Wesener (Grüne) geführten Finanzverwaltung recht. Die hatte Ende Dezember – zwei Wochen vor Sprangers Versprechen – per Rundschreiben auf enge Vorbehalte für Ausgaben und Beförderungen hingewiesen.

Nun sagte Spranger, der Senat habe sich nach ihrer Erklärung darauf verständigt, dass nur in ausreichend begründeten Fällen und bei vorhandenen Planstellen Beförderungen möglich seien.

Wegen der Abgeordnetenhauswahl gibt es noch keinen gültigen Etat, es greift die „vorläufige Haushaltsbewirtschaftung“.

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CDU-Innenexperte Frank Balzer kritisierte, es habe „wenig mit Wertschätzung zu tun“, stark belasteten Einsatzkräften „falsche Hoffnungen zu machen“. Spranger habe wider besseres Wissen um die Regeln der vorläufigen Haushaltsführung „vollmundig Ankündigungen gemacht“.

Die Finanzverwaltung verwies auf die Berliner Verfassung. Die setze bei vorläufiger Haushaltsführung „enge Grenzen“ und lege der Verwaltung wegen des Budgetrechts des Parlaments maximale Zurückhaltung auf. Erlaubt sind demnach nur „unbedingt notwendige Ausgaben“.

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