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ITDZ-Dienstleistungszentrum Berlin· steht über dem Eingang in der Berliner Straße in Wilmersdorf.

© dpa/Annette Riedl

Berliner Senat ändert Finanzierung des IT-Dienstleisters: Mehr Spielraum für den Landesbetrieb

Das Zentrum für IT-Dienstleistungen der Berliner Verwaltung muss nicht mehr seinen gesamten Jahresüberschuss ans Land abtreten. Das soll den Spielraum für Investitionen erhöhen.

Stand:

Das IT-Dienstleistungszentrum des Landes – ITDZ – soll eigenständiger werden. Dazu hat der Senat beschlossen, das Gesetz über die Anstalt des öffentlichen Rechts zu ändern, wie am Dienstag mitgeteilt wurde. Künftig muss das ITDZ nicht mehr seinen Jahresüberschuss, also den Jahresgewinn, ans Land abführen, sondern nur noch den Bilanzgewinn.

Damit könne das ITDZ Rücklagen für Investitionen und Ersatzbeschaffungen bilden. „Diese Regelung ist ein bedeutsamer Meilenstein für die Digitalisierung im Land Berlin – und sie löst einige Probleme, die seit langem bekannt sind“, sagte Martina Klement, Staatssekretärin für Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung.

Die Gesetzesänderung stärke auch die Aufsichtsfunktion des Verwaltungsrates. Künftig könne das Gremium die Preise, die vom ITDZ Berlin erhoben werden, aktiv überprüfen und gegebenenfalls anpassen lassen. Damit werde sichergestellt, dass die Preise nicht nur betriebswirtschaftlich sinnvoll, sondern im Sinne der Daseinsfürsorge fair gestaltet werden.

Der Gesetzentwurf muss noch vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden. Klement hofft, dass die Änderung schon zum 1. Januar 2026 rechtskräftig wird.

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