
© Teresa Roelcke
Fehlende Sozialwohnungen in der Berliner Europacity: Klage des Landes verzögert sich
Wegen der verschwundenen Sozialwohnungen in der Berliner Europacity hat der Senat Klage angekündigt. Rechtlich ist die Situation vertrackt, aber es zeichnet sich ab, in welche Richtung die Klage gehen könnte.
Stand:
Die Klage des Senats wegen der 215 verschwundenen Sozialwohnungen in der Europacity verzögert sich. Das wurde am Montagvormittag im Stadtentwicklungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses deutlich. Mitte Dezember hatte der Senat noch in der Antwort auf eine Schriftliche Anfrage der Grünen-Abgeordneten Katrin Schmidberger angekündigt, man werde die Klage bis Ende 2024 einreichen.
„Wir sind davon ausgegangen, dass das bis Jahresende abgeschlossen ist“, sagte Bausenator Christian Gaebler (SPD) nun im Ausschuss. Aber: „Das zuständige Anwaltsbüro hat uns mitgeteilt, dass sie noch in der Prüfung sind und dass die gutachterliche Tätigkeit dazu noch nicht abgeschlossen ist.“ Er gehe weiterhin davon aus, dass man die Klage „im Laufe des Jahresanfangs“ einreichen könne.
Ein „rechtlich schwieriges Terrain“
Es sei wichtig, dass sich der Gutachter die nötige Zeit nehme, „weil wir uns in einem rechtlich schwierigen Terrain bewegen, da die Absicherungen in dem Vertrag nicht so geregelt worden sind, dass sie direkt belegbare Ansprüche auslösen.“
Im Sommer 2024 war durch Tagesspiegel-Recherchen bekannt geworden, dass 215 Wohnungen im Neubauquartier nördlich des Hauptbahnhofs als teure möblierte Apartments vermietet werden, statt, wie ursprünglich mit dem Eigentümer vereinbart, als Sozialwohnungen mit besonders günstigen Mieten. Das Land hatte daraufhin angekündigt, in der Sache zu klagen. Bislang war allerdings noch nicht bekannt, was genau Gegenstand der Klage sein könnte, zumal das Land mehrere Instrumente, die Sozialwohnungen abzusichern, zum Teil nachträglich aus der Hand gegeben hatte.
Nun deutete Gaebler an, in welche Richtung die Klage gehen könnte: „Wir gehen davon aus, dass die Übertragung des Eigentums an Dritte ohne Informationen des Landes durch den Verkäufer ein Anknüpfungspunkt sein kann“, sagte der Senator im Ausschuss. Im ursprünglichen Vertrag mit dem Land hatte der Eigentümer zugesagt, dass das Grundstück nur mit Zustimmung des Landes weitergegeben werden dürfe. 2021 hatte er das Grundstück aber einer anderen Gesellschaft übertragen, ohne das Land darüber zu informieren.
Der damalige Vertragspartner habe aus Sicht des Landes die „Prinzipien von Treu und Glauben verletzt“, sagte Gaebler. Es gehe nun darum, diesen „in Regress zu nehmen und gegebenenfalls auch noch etwas bei den Wohnungen zu erreichen, was aber wahrscheinlich schon der schwierigere Punkt ist.“ Die Wahrscheinlichkeit, dass die Wohnungen doch noch irgendwann als Sozialwohnungen vermietet werden, schätzt er aktuell also gering ein.
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