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Mein guter Rat: Mehr Schaum als Wein
Sekt ist ein beliebtes Getränk an den Festtagen. Es gibt ein paar Qualitätskriterien und auch Tipps, wann man die Flasche am besten im Ausguss entsorgt.

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Feierzeit ist häufig Sektzeit und Feiern werden wir alle in den kommenden Tagen ausgiebig. Vielleicht haben Sie schon gesichtet, wie es um Ihre Getränkevorräte bestellt ist und dabei die eine oder andere fast vergessene Flasche in den Tiefen Ihres Schrankes gefunden. Ich muss aber zur Vorsicht raten, denn da Sekt zum optimalen Reifezeitpunkt in den Handel kommt, ist er nur begrenzt haltbar.
Nicht nur das Aroma und der Geschmack verändern sich durch die natürlichen Alterungsprozesse, sondern auch die Kohlensäure geht mit der Zeit verloren. Eine gesetzliche Regelung zur Dauer der Haltbarkeit gibt es zwar nicht und somit auch keine Angabe zum Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Flasche, Sie sollten Sekt aber nur wenige Monate bis maximal drei Jahre lang aufbewahren.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Sekt wirklich noch gut ist, gönnen Sie sich einfach einen feierlichen Moment vorab.
Dörte Elß
Eine Jahrgangsangabe fehlt meistens ebenso, da dies laut Weinverordnung nur bei Sekt bestimmter Anbaugebiete mit der Bezeichnung „Winzersekt“ gemacht werden muss. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Sekt wirklich noch gut ist, gönnen Sie sich einfach einen feierlichen Moment vorab und probieren Sie ihn.
Wenn er perlt, nicht ungewöhnlich aussieht, normal riecht und auch schmeckt, können Sie ihn bedenkenlos trinken. Sollte nach den Feiertagen noch etwas von Ihren Sektvorräten übrigbleiben, lagern Sie die Flaschen am besten stehend, dunkel und kühl. Angebrochene Flaschen halten sich übrigens etwa ein bis drei Tage gut verschlossen im Kühlschrank.
Aber bei den vielen anstehenden Feiertagen, bleibt vielleicht auch gar nicht so viel übrig. Oder Sie genießen die Reste noch an Neujahr in gemütlicher Runde und verlängern die Festtagsstimmung auf diese Weise ein wenig. Ich wünsche Ihnen in jedem Fall frohe Weihnachten. Kommen Sie gut ins neue Jahr, in dem wir uns dann „wiederlesen“.
Die Kolumne „Mein guter Rat“ erscheint immer donnerstags.
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