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© Foto: Imago/Sven Simon

Selbstverpflichtungen zu Neubau und bezahlbarem Wohnen: Kaum Kontrolle über den Fortschritt bei Berlins Wohnungsbaubündnis

Eine Anfrage aus dem Abgeordnetenhaus zeigt, wo die Leerstellen des Wohnbaubündnisses liegen. Zu den Selbstverpflichtungen gehört etwa der Verzicht auf Mieterhöhungen.

Ein ambitioniertes Wohnbaubündnis, aber keine Erkenntnisse über dessen erfolgreiche Umsetzung – das ist die Bilanz, die sich aus den Antworten auf eine schriftliche Anfrage der Linken-Abgeordneten Katalin Gennburg und Niklas Schenker ergibt, die dem Tagesspiegel vorab vorliegen. Die Abgeordneten haben beim Senat abgefragt, welche Informationen der Verwaltung über die Erfüllung der Selbstverpflichtungen vorliegen, die im Juni im Rahmen der „Vereinbarung zum Bündnis Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen“ unterschrieben worden waren.

Dazu gehört unter anderem der Verzicht auf Mieterhöhungen, die Wiedervermietung von 30 Prozent der Wohnungen großer privater Wohnungsunternehmen an Wohnberechtigungsschein-Empfänger und der Ausbau der Wohnungsvermittlungen im Rahmen des Geschützen Marktsegments zur Vermeidung von Obdachlosigkeit.

Katalin Gennburg, Die Linke Berlin, Mitglied im Abgeordnetenhaus.
Katalin Gennburg, Die Linke Berlin, Mitglied im Abgeordnetenhaus.

© Foto: Rico Prauss/Promo

Die fast gleichlautende Antwort auf die verschiedenen Fragen lautet: „Die Bündnispartnerinnen und -partner halten sich eigenverantwortlich an die im Bündnis vereinbarten Verpflichtungen. Die am Bündnis Beteiligten richten zu den kennzahlenbasierten Vereinbarungen ein Berichtswesen ein, das nach Ende des Geschäftsjahres 2022 erstmals angewendet werden kann.“

Die Frage nach Konsequenzen bei der Nicht-Einhaltung der Selbstverpflichtungen blieb unbeantwortet. Katalin Gennburg sagte dazu: „Freiwillige Selbstverpflichtungen der Wohnungsunternehmen habe ich immer kritisiert. Dass der Senat jetzt berichtet, dass er keine Übersicht hat über die Erfüllung der Verpflichtungen, setzt dem ganzen die Krone auf.“

Die Wohnungsunternehmen verhandeln den Milieuschutz mit

Aus der Anfrage ergibt sich außerdem die Zusammensetzung der „Arbeitsgruppe Milieuschutz“ des Bündnisses: Sie besteht aus den Bezirken, die den Milieuschutz anwenden, dem Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU), dem BFW Landesverband Berlin/Brandenburg e.V. sowie der Stadtentwicklungsverwaltung. Auch diese Zusammensetzung kritisierte Gennburg scharf: Hier werde „das wichtigste kommunale Regelungsinstrument gegen Verdrängung“ direkt mit den Vertretern der Bauwirtschaft verhandelt. Das sei inakzeptabel.

Gibt es Bauvorhaben, bei denen die Bauherren mehr Sozialwohnungen einplanen, als es Pflicht ist? In der Antwort auf die Abgeordnetenhaus-Anfrage heißt es darauf lapidar: Dem Senat seien solche Bauvorhaben bekannt. Dem Tagesspiegel teilte der Sprecher der Senatsverwaltung nun mit: Es gebe „mindestens drei Vorhaben von genossenschaftlichen Bauherren mit 15 bis 26 Wohneinheiten, von denen zwei Fünftel bis alle Wohnungen gefördert werden soll. Ebenso plant eine gemeinnützige Gesellschaft, ein Vorhaben vollständig voll gefördert zu errichten.“

Dies geschehe unabhängig von Verpflichtungen aus städtebaulichen Verträgen, aber innerhalb des Bündnisses. „Des Weiteren ist für sechs Vorhaben der landeseigenen Wohnungsunternehmen im Wohnungsprogrammjahr 2022 eine Förderquote vorgesehen, bei denen die für jüngere Projekte geltende Mindestquote von 50% geförderten Wohnungen mit Anteilen zwischen 55% und 100% deutlich überstiegen wird.“

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