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Sturzgefahr durch nasses Herbstlaub: Private Haftpflicht schützt Mieter und Vermieter
In unserer Verbraucherschutzkolumne schreibt Gastautor Markus Kamrad, Chef der Verbraucherzentrale Berlin, wier die Rechtslage ist und wer im Zweifel den Weg vor dem Haus von nassem Laub befreien muss.

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Ein jeder kehre vor seiner Tür, und rein ist jedes Stadtquartier – so forderte schon Goethe. Jetzt sieht es in Berlin häufiger nach F%&ck you Goethe aus.
Aber neben ordentlich ist Kehren gerade im Herbst auch eine Sicherheitsfrage. Wer schon mal auf nassen Blättern ausgerutscht ist, muss davon nicht mehr überzeugt werden. Fakt ist: Hat die Gemeinde, wie dies in Berlin der Fall ist, die Kehrpflicht in den weniger dicht besiedelten Gebieten auf die Hauseigentümer übertragen, sind sie dort auch für die Sicherheit auf den Gehwegen verantwortlich.
Teilweise vereinbaren Eigentümer mit ihren Mietern, dass sie die Blätter auf dem Bürgersteig beseitigen müssen. Der Eigentümer ist dazu verpflichtet, das zu kontrollieren. Genaue Regelungen, wie häufig Mieter oder Hauseigentümer Laub entfernen müssen, gibt es übrigens nicht. Klar ist aber: so oft wie nötig. Laub zu verbrennen, ist in Berlin verboten.
Reicht die Biotonne nicht aus, gibt es bei der BSR Laubsäcke. Wenn Sie einen Garten haben, schützt eine Blätterdecke Ihre Pflanzen im Winter vor Frost. Schichten Sie Zweige und Laub auf dem Komposthaufen im Wechsel. Wenn Sie einen Häcksler haben, hilft auch das. Die Blätter verrotten so besser zu nährstoffreichem Humus und Sie sparen später das Geld für teure Blumenerde. Und nun zu den Härtefällen: Was passiert, wenn Fußgänger auf glitschigem Laub ausrutschen und sich verletzen?
Mieter, die zur Laubbeseitigung verpflichtet sind, und Besitzer von selbst genutzten Eigenheimen schützt die Private Haftpflichtversicherung vor Schadenersatzforderungen. Bei Anlagen mit Eigentumswohnungen sind alle Wohnungseigentümer gemeinsam in der Pflicht, dass Passanten durch Herbstlaub nicht gefährdet werden. Verunglückt jemand, kann er sich mit berechtigten Ansprüchen an alle Eigentümer wenden. Passen Sie also gut auf sich auf, aber vor allem: Genießen Sie den Herbst!
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