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Die Habersaathstraße 40-48 in Berlin-Mitte. Der Bezirk hat nun den Abriss genehmigt.

© Doris Spiekermann-Klaas

Umkämpftes Haus in der Habersaathstraße: Bezirk Berlin-Mitte erteilt Abrissgenehmigung

Nach der Genehmigung dürfte der Eigentümer eigentlich abreißen. Aber zwölf Mieter haben noch unbefristete Mietverträge – und wollen wohnen bleiben.

Stand:

Das Bezirksamt Mitte hat den Abriss der sogenannten Papageienplatte in der Habersaathstraße 40-48 genehmigt. Das teilte das Amt am Freitag mit.

Das ehemalige Schwesternwohnheim der Charité steht seit Langem immer wieder im Fokus der Öffentlichkeit, weil der Eigentümer Arcadia Estates hier abreißen und neu bauen will, einige Mieter sich aber trotz teils sehr rabiater Methoden des Eigentümers nicht aus dem Haus drängen lassen wollen. Außer zwölf Personen in regulären Mietverhältnissen wohnen rund sechzig ehemals Obdachlose in dem Gebäude.

„Auch wenn wir uns eine andere Lösung gewünscht hätten, blieb uns nichts Anderes übrig, als den Abriss zu genehmigen“, wird die Bezirksbürgermeisterin Stefanie Remlinger (Grüne) zitiert. Aus baurechtlicher Sicht ist der Abriss ohnehin schon seit längerer Zeit genehmigt. Die nun erteilte Genehmigung bezieht sich auf das Zweckentfremdungsverbotsgesetz, laut dem schützenswerter Wohnraum nicht zerstört werden darf.

Die Eigentümerin habe sich zum Bau von Ersatzwohnraum verpflichtet, „dessen Mietpreis von einem durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmerhaushalt finanziert werden kann“, teilte das Bezirksamt mit. Damit seien die rechtlichen Voraussetzungen für eine Abrissgenehmigung erfüllt und man habe „keine Rechtsgründe mehr, die Genehmigung zu versagen“.

Wir kritisieren scharf, dass der Bezirk Mitte den Abriss unter derart laschen Auflagen genehmigt hat.

Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins

Sebastian Bartels, Geschäftsführer beim Berliner Mieterverein, widerspricht: Er bezweifele, dass das Bezirksamt die Genehmigung tatsächlich habe erteilen müssen. „Wir kritisieren scharf, dass der Bezirk Mitte den Abriss unter derart laschen Auflagen genehmigt hat.“

Die für den Ersatzneubau vorgesehenen Kaltmieten von 11,50 bis 16,50 Euro je Quadratmeter seien „für die jetzigen Bewohnerinnen und Bewohner, die moderate Mieten zahlen, wohl kaum leistbar“, sagt Bartels.

Genehmigungstechnisch steht dem Abriss jetzt zwar nichts mehr im Wege. Daran hindern den Eigentümer allerdings noch die zwölf Personen, die das Gebäude in regulären Mietverhältnissen bewohnen.

Die Versuche des Eigentümers, ihnen zu kündigen, damit das Gebäude besser verwertet werden kann, haben die Gerichte auf verschiedenen Ebenen zurückgewiesen. Solange diese Mietverhältnisse bestehen, kann trotz der neuen Genehmigung nicht abgerissen werden. Die Mieter wollen sich weiter wehren.

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