
© Verbraucherzentrale Berlin | Bearbeitung: Tagesspiegel
Verspätet mit dem Flieger abheben: Wann Verbraucher Erstattungen einfordern können
Unser Kolumnist rät Flugreisenden, der Airline auf die Füße zu treten, wenn sie zu spät am Urlaubsziel ankommen. „Bleiben Sie unbedingt dran“, schreibt er, „denn der Anspruch verjährt nach drei Jahren.“

Stand:
Die Sommerferien haben begonnen, aber dieses Jahr sparen die Berliner beim Urlaub. 42 Prozent der Teilnehmer einer aktuellen Studie gaben sogar an, ihn aus Kostengründen ganz zu streichen.
Von denen, die verreisen, steigt immerhin ein Drittel in ein Flugzeug, um ans Reiseziel zu kommen. Und dieser Anteil braucht wieder starke Nerven, wenn sich der Ferienflieger verspätet oder gar nicht abhebt. Geht es mit mehr als drei Stunden Verspätung los, stehen Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen die Erstattung Ihrer Flugkosten, Ausgleichszahlungen und/oder Betreuungsleistungen zu.
Maßgeblich dabei: die Verspätung am Zielort. Die Höhe des Anspruchs kann zwischen 250 und 600 Euro liegen. Verspätet sich Ihr Abflug sogar um fünf Stunden oder mehr, können Sie ganz vom Vertrag zurücktreten und von der Fluggesellschaft die vollständige Erstattung des Flugpreises einfordern.
Schriftlich bestätigen lassen
Flugannullierungen sollten Sie sich sofort schriftlich von der Fluggesellschaft bestätigen lassen. Diese hat die Pflicht, den Ticketpreis innerhalb einer Frist von sieben Tagen zurückzuerstatten. In der Praxis sieht das leider oft anders aus. Bleiben Sie unbedingt dran, denn der Anspruch verjährt nach drei Jahren.
Ist ein verspäteter Flug Teil einer Pauschalreise, kommen gegenüber dem Reiseveranstalter Ansprüche aufgrund eines Reisemangels auf Minderung des Reisepreises, Kündigung des Reisevertrags und/oder Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit in Frage. Verspätungen von bis zu vier Stunden müssen Sie aber hinnehmen.
Die meisten Reiseanbieter und Fluggesellschaften bieten auf ihrer Webseite ein Entschädigungsformular an, ansonsten machen Sie Ihre Ansprüche dokumentierbar per Post oder E-Mail geltend.
Das beliebteste Urlaubsland bei den Berlinern ist übrigens Deutschland. Warum also in die Ferne fliegen? Verspäten können Sie sich auch mit der Bahn. Doch das ist eine andere Kolumne.
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