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Kloster versus Fernsehturm - Vergangenheit trifft Gegenwart.

© Mark König

Verwaltung meldet Vollzug: Private Stiftung erhält zwei Grundstücke und eine Million Euro vom Land Berlin

Das Land Berlin hat sich mit einer privaten Stiftung geeinigt, die ein Grundstück in Berlin-Mitte beansprucht. Der Vergleich wurde nun vollzogen, ist aber umstritten.

Stand:

Der Vergleich zu den Grundstücken in der Klosterstraße 73, 73a und 74, auf den das Land Berlin und die Berlinische Stiftung zum Grauen Kloster sich geeinigt haben, ist am Donnerstag vollzogen worden. Das teilte ein Sprecher der Finanzverwaltung dem Tagesspiegel mit. Damit tritt das Land Berlin der privaten Stiftung Berlinisches Gymnasium zum Grauen Kloster zwei kleine Grundstücke ab, dazu erhält die Stiftung noch eine Million Euro.

Laut dem Sprecher der Finanzverwaltung sind die beiden Grundstücke zusammen 500.000 Euro wert. Das weit größere Grundstück, das beim Land verbleibt, habe einen Wert von fünf Millionen Euro.

Rechtsnachfolgerin des Gymnasiums?

Die Stiftung beansprucht, Rechtsnachfolgerin des traditionsreichen Gymnasiums zum Grauen Kloster zu sein, das bis zu seiner Zerstörung im Zweiten Weltkrieg auf dem Grundstück in der Klosterstraße gestanden hatte. Deswegen hatte sie zwei Klagen gegen das Land geführt.

Die behauptete Rechtsnachfolge ist allerdings strittig. Das Bezirksamt Mitte hatte sich dafür ausgesprochen, es zu einer Klärung vor Gericht kommen zu lassen. Linke und Grüne fürchten eine „Privatisierung durch die Hintertür“.

Man hätte sich auch gegen den Vergleich entscheiden können, sagte Finanzsenator Stefan Evers (CDU) am Donnerstag im Plenum des Abgeordnetenhauses, als er zum Vergleich befragt wurde. Allerdings ziehe sich die juristische Auseinandersetzung zu dem Sachverhalt schon seit 35 Jahren hin. Der Ausgang der juristischen Auseinandersetzung sei „absehbar risikoreich und für das Land offen“.

Daher verteidigte Evers die Entscheidung zugunsten des Vergleichs: „Ich glaube, dass es im übergeordneten wie im wirtschaftlichen wie im entwicklungsorientierten Interesse des Landes Berlin liegt, zu einem Ergebnis und zur Verwirklichung unserer planerischen Zielsetzungen zu kommen, bei gleichzeitig sehr vorteilhaftem Ergebnis dieser Vergleichsverhandlungen.“

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