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Ein Mann hält ein Handy in der Hand.

© dpa/Sina Schuldt

Zack, ist der Vertrag ungewollt abgeschlossen: Diese Regeln gelten bei telefonischen Verträgen

Wenn sich Anbieter per Anruf aufdrängen, ist schnell versehentlich ein Vertrag abgeschlossen. Eine neue Regel könnte Verbrauchern mehr Schutz bieten – erspart aber nicht allen Ärger.

Markus Kamrad
Eine Kolumne von Markus Kamrad

Stand:

Die neue Bundesregierung will für telefonische Verträge eine schriftliche Bestätigung verpflichtend machen. Warum das sinnvoll ist, aber nur einen Teil des Ärgers erspart, kann ich am eigenen Beispiel erklären.

Dreimal gesagt, es ist kein Vertragsabschluss – dann kam die Vertragsbestätigung

Vor einigen Wochen rief mich mein Mobilfunkanbieter an. Mir wurde ein Zusatzprodukt angeboten. Superchance, meinte die Dame am Telefon. Ich war nicht überzeugt. Als höflicher Mensch willigte ich zwar der Übersendung weiterer Informationen ein, betonte aber, dass dies kein Vertragsabschluss sei. Drei Mal!

Am Morgen danach hatte ich die Vertragsbestätigung in meinem Maileingang. Leider bei vielen Unternehmen immer noch ein Klassiker. Immerhin konnte ich dank der – hoffentlich demnächst auch verpflichtenden – schriftlichen Bestätigung des vermeintlichen Vertrags sofort handeln.

14 Tage lang wäre der Vertrag widerrufbar

Sie können Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurden, ohnehin innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Im vorliegenden Fall könnten Sie formal auch noch später vorgehen, da gar kein Vertrag zustande gekommen ist.

Als ich in der Verbraucherzentrale erzählte, was mir passiert war, erhielt ich den Hinweis, dass ich einfach hätte auflegen sollen. Und das finde ich schade! Erstens bin ich ein höflicher Mensch und zweitens lege ich zwar sofort auf, wenn mir jemand „todsichere“ Aktien empfiehlt, finde es aber eigentlich okay, wenn mein Mobilfunkanbieter mir Angebote macht – nur bitte seriös.

Ich habe jetzt meinem Mobilfunkunternehmen untersagt, meine Daten zukünftig weiter für Marketingzwecke zu nutzen. Als Kunde bin ich vergrätzt, als Ökonom frage ich mich, ob der Neukundengewinn wirklich den Reputationsschaden überwiegt – und als Verbraucherschützer fühle ich mich (leider) bestätigt.

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