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Nicht gelb zuletzt: Ein Bus der Firma Schröder Reisen auf der Linie 133 in Tegel.

© Felix Schönebeck

Berlins chaotische Buslinien 124 und 133 : Schon 400 Beschwerden – der ständige Ärger an der BVG-Haltestelle

Seit dem Frühjahr gibt es Kritik an einem Subunternehmer in Reinickendorf. Was macht nun der Senat? Immerhin: 2023 sollen neue Fahrzeuge kommen.

Noch immer gibt es Ärger um die Chaos-Buslinien im Berliner Norden. Im Mittelpunkt: die Linien 124 und 133. Diese waren von der BVG an das private Busunternehmen Schröder ausgelagert worden. Was dann im Frühjahr folgte, war großes Chaos, und ist nach wie vor Thema.

„Die Fahrzeuge erfüllen immer noch nicht die im Verkehrsvertrag geforderten Standards – auch der Barrierefreiheit“, kritisiert die SPD in Berlin-Reinickendorf und hat diese Kritik nicht exklusiv. Auch die CDU nimmt die Linien in den Blick und hat sie zum Vorgang im Abgeordnetenhaus gemacht. Darüber hat jetzt der Tagesspiegel-Newsletter für Berlin-Reinickendorf in seiner aktuellen Ausgabe berichtet. Berlins Bezirksnewsletter können Sie in voller Länge, kostenlos und Bezirk für Bezirk hier bestellen tagesspiegel.de/bezirke.

Stephan Schmidt (CDU), Wahlkreisabgeordneter aus Heiligensee, Tegelort und Konradshöhe, hat sich bei der Senatsverwaltung um Bettina Jarasch, Grüne, nun nochmal zu den betroffenen Buslinien – 124 und 133 – erkundigt. Dies hatte er bereits im April dieses Jahres getan und entlockte dem Senat damals dieses Statement: „Dieses vertragswidrige Verhalten der BVG ist nicht akzeptabel und wird von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz entsprechend gegenüber dem Vorstand und im Aufsichtsrat der BVG thematisiert werden.“

Nicht weiß, aber trotzdem eine BVG-Linie: der 124er.
Nicht weiß, aber trotzdem eine BVG-Linie: der 124er.

© Schmidt

Nun wollte Schmidt wissen, was hierbei der Stand der Dinge ist. Hat der Senat mit der BVG gesprochen, die in diesem Fall der Vertragspartner ist? Und wenn ja, worum ging’s?

„Die nicht eingehaltenen Vorgaben des Verkehrsvertrages und des Nahverkehrsplans wurden in mehreren Schreiben der Senatsverwaltung […] gegenüber dem Vorstand im Detail angesprochen, hinterfragt und auch in Regelterminen mündlich besprochen“, antwortete der Senat.

Probleme mit der Barrierefreiheit

Hier sei es insbesondere darum gegangen, dass die durch die BVG ausgeschriebenen Leistungen nicht von dem Subunternehmen eingehalten werden konnten, unter anderem in Bezug auf die Barrierefreiheit. Dazu gehören die Einhaltung des Zwei-Sinne-Prinzips bei Fahrgastinformationen (mindestens zwei der drei Sinne „Hören, Sehen und Tasten“ sollen angesprochen werden) und das sogenannte Kneeling an allen Haltestellen, auch „Zwangskneeling“ genannt.

Denn das automatische Absenken der BVG-Busse ohne Aufforderung durch Bedürftige ist seit einigen Jahren Pflicht, um das Ein- und Aussteigen zu erleichtern. All das liege in der Verantwortung der BVG, nicht in der des beauftragten Subunternehmens.

Wie geht es nun weiter?

„Die ersten eingeleiteten bzw. noch einzuleitenden Abhilfemaßnahmen wurden durch die BVG benannt“, teilt der Senat wenig tröstlich mit. Das betreffe unter anderem „die möglichst zuverlässige Erbringung der bestellten Fahrten“ (klingt nach niedriger Messlatte), „hinreichende Streckenkenntnis des Fahrpersonals“ (klingt… sinnvoll) und automatisches Kneeling.

Bis aber alle Mängel beseitigt sind, braucht es noch einen langen Atem bei denjenigen, die auf die Buslinien 124 und 133 angewiesen sind. Denn „die Erfüllung der verkehrsvertraglich vorgegebenen Standards erwartet die BVG erst mit dem Zugang von Neufahrzeugen bei den Subunternehmern zu Ende 2022 bzw. März 2023“. Entschädigungen sind aktuell keine angedacht, konnte Schmidt in Erfahrung bringen.

Sicher nicht die besten Nachrichten für all jene, die sich über das Bus-Chaos beschwert haben. Zwischen April und Oktober 2022 (7 Monate, rund 210 Tage) waren das laut BVG „229 Beschwerden zur Linie 124 und 169 Beschwerden zur Linie 133“. 2021 gingen zur Linie 124 noch 69 Beschwerden und zur Linie 133 noch 44 Beschwerden ein“, heißt es auf die Frage von Schmidt.


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