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Nach Verbüßung seiner Haft könnte Keith M. 2017 in der Sicherungsverwahrung (links) der JVA Tegel untergebracht werden.

© Hannibal Hanschke/dpa

10 Jahre nach Mord in Berlin-Zehlendorf: Kommt Kindermörder Keith M. in Sicherungsverwahrung?

Kindermörder Keith M. bekam nach seiner Tat im August 2005 zehn Jahre Haft. Wegen zweier Zusatzstrafen muss er noch bis 2017 sitzen. Danach könnte der auch im Gefängnis gewalttätige M. in der Sicherungsverwahrung landen.

Die Strafe für die Ermordung des siebenjährigen Christian hat Keith M. fast abgesessen. Am 27. August 2005 hatte der damals 16-Jährige in Zehlendorf das Kind ermordet, am 30. August war er festgenommen worden. Bis heute ist die unfassbar grausame Tat im Bezirk unvergessen.

Keith M. erhielt die damals gültige Höchststrafe, die ein Jugendlicher wegen Mordes bekommen konnte: Zehn Jahre. Sie sind in fünf Wochen, genau am 29. August, verbüßt. Frei kommt der heute 26-Jährige dennoch nicht. Denn während seiner Haftzeit erhielt er zwei „Nachschläge“ – einmal ein Jahr und ein weiteres Mal ein halbes Jahr. Neuer Entlassungstermin wäre Ende Februar 2017.

Doch nun könnte eine Schlägerei in der Knastdusche Keith M. für sehr lange Zeit hinter Gitter, nämlich in Sicherungsverwahrung, bringen. Vor zwei Wochen soll M. in der JVA Tegel einen Mitgefangenen niedergeschlagen haben.

Die Justiz bestätigte einen Bericht der Bild-Zeitung, wonach M. in der Sozialtherapeutischen Anstalt der JVA Tegel einen anderen Gefangenen angegriffen und verletzt hat – und zwar Stefan J., ebenfalls Kindermörder. J. hatte 2001 in Brandenburg die 12-jährige Ulrike vergewaltigt und ermordet.

M. attackierte einen Justizbeamten und einen Mithäftling

Die beiden Nachschläge hatte Keith M. für Gewalttaten im Jugendgefängnis erhalten. In einem Fall hatte er einen Justizbediensteten angegriffen, im anderen Fall einen Mitgefangenen. Beim zweiten Nachschlag hatte der Staatsanwalt im Prozess gesagt: „Beim nächsten Ding werden wir einen Sachverständigen beauftragen und prüfen lassen, ob Sie für die Allgemeinheit gefährlich sind.“ Das bedeutet: Sicherungsverwahrung (SV), also die „Haft nach der Haft“.

Diese Sicherungsverwahrung gibt es nicht nur nach Kapitalverbrechen. In Berlin gibt es mehrere Fälle, in denen Männer eigentlich nur zu geringen Freiheitsstrafen verurteilt wurden und anschließend noch sehr lange in Sicherungsverwahrung waren oder derzeit sind.

Rekordhalter ist Wolfgang R.: Er hatte 1991 bis 1994 drei Jahre wegen sexuellen Missbrauchs abgesessen und anschließend 17 Jahre in SV gesessen. R. kam erst 2011 durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur Sicherungsverwahrung frei, das strengere Maßstäbe an die „Haft nach der Haft“ anlegte als der deutsche Gesetzgeber zuvor. Aktueller Rekordhalter in Tegel  ist ein anderer Wolfgang R., der 1998 zu zwei Jahren und neun Monaten verurteilt wurde, seit dem 22. Dezember 2000 sitzt er in SV. Aus drei Jahren wurden bislang schon 18. Und wenn es nach der Staatsanwaltschaft geht, kommt noch etwas oben drauf, weil W. als uneinsichtig und gefährlich gilt.

Als Keith M. 2013 zuletzt verurteilt wurde, sagte der Richter: „Eigentlich denkt man, dass jemand wie Sie, der so viel Schuld auf sich geladen hat, den Rest seines Lebens in Buße und Demut verbringt.“ Es war der gleiche Prozess, in dem der Ankläger Keith M. die Sicherungsverwahrung in Aussicht stellte.

"Hartes Durchgreifen hätte Mord verhindert"

Tatsächlich ist M. seit seinem elften Lebensjahr durch eine Vielzahl von Straftaten aufgefallen. Der Mord an dem Siebenjährigen damals ist auch deshalb auf so viel Empörung gestoßen, weil er zwei Monate zuvor einen Bundeswehrsoldaten mit Schlägen und Tritten ins Koma geprügelt hatte. Ein Haftrichter entließ den 16-Jährigen jedoch, trotz der langen Liste von Einträgen in der Strafakte.

Der damalige CDU-Generalsekretär und heutige Innensenator Frank Henkel hatte das damals so kommentiert: „Ein hartes und konsequentes Durchgreifen hätte den Mord an dem Jungen verhindert.“ In der Jugendhaft gab es weitere Straftaten, die jedoch nur „verwarnt“ werden konnten, weil M. schon die Höchststrafe für Jugendliche bekommen hatte. Ein leitender Beamter der Jugendstrafanstalt hatte bereits vor Jahren prophezeit: „Der fängt sich Sicherungsverwahrung ein.“

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