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Druck von unten: Grundwasser dringt in einen Keller im Blumenviertel ein.

© privat

Steigendes Grundwasser im Rudower Blumenviertel: Verwaltungsgericht weist Klage von Hauseigentümern gegen Berliner Senat ab

Fünf Bewohner der Siedlung in Berlin-Neukölln wollten den Senat verpflichten lassen, die Kosten für das Abpumpen des Grundwassers zu übernehmen.

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Das Grundwasser im Rudower Blumenviertel in Neukölln war jetzt ein Fall für das Berliner Verwaltungsgericht. Ende Juni war, nach jahrelangen Debatten, die provisorische Brunnenanlage abgeschaltet worden, die in den vergangenen Jahren bei Bedarf den Grundwasserpegel abgesenkt hatte. Der Senat verwies damals auf den Ablauf der wasserbehördlichen Genehmigung, wodurch eine erneute Verlängerung des Betriebs nicht möglich sei. Seither befürchten die betroffenen Anwohner:innen einen erneuten Anstieg des Grundwasserpegels – und feuchte Keller in ihren Häusern.

Nun wollten fünf Hauseigentümer:innen den Senat mit juristischen Mitteln dazu zwingen, das Grundwasser in eigener Verantwortung abzusenken – etwa durch die Reparatur der nun abgeschalteten Anlage. Sie werfen der Senatsverwaltung „rechtswidriges Verhalten in der Vergangenheit vor“ – und eben jenes Verhalten verpflichte den Senat nun zum Weiterbetrieb der Anlage.

So sei es etwa rechtswidrig gewesen, das Gebiet des Blumenviertels – angesichts seiner Lage im Urstromtal – überhaupt als Baugebiet auszuweisen und später die Häuser ohne speziell abgedichtete Keller zu genehmigen. Der Senat sieht das naturgemäß anders und verwies in der Vergangenheit immer wieder auf die Eigenverantwortung der Hauseigentümer:innen – diese und ihre Architekt:innen hätten nicht zuletzt bereits beim Bau ihrer Häuser versäumt, diese vor der bekannten Grundwasserproblematik ausreichend zu abzudichten.

Am Dienstag fand die entsprechende Verhandlung vor dem Berliner Verwaltungsgericht statt. Das Gericht folgte im Wesentlichen der Sichtweise des Berliner Senats und wies letztlich die Klage ab. Das Gericht sah keine Rechtsverletzungen bei den Behörden, da grundsätzlich ja im Blumenviertel gebaut werden könne – sofern die Keller entsprechend konstruiert werden. Dies sei eben auch bei vielen Häusern im Viertel der Fall.

Viele Häuser seien korrekt abgedichtet und hätten das Problem nicht

Außerdem betonte der vorsitzende Richter die Verantwortung der Bauherren und insbesondere auch der Architekt:innen, selbst für die korrekte Bauweise ihrer Häuser zu sorgen – unabhängig davon, ob das damalige Bauamt diese Bauweise so verlangt habe oder nicht. Er sagte: „Wenn ein Architekt sich vor 50 Jahren auf eine telefonische Auskunft verlassen hat, führt das nicht automatisch zur Haftung des Landes.“

Mit Verweis auf Grundwassermessungen führte der Richter unter anderem an, dass der höchste Grundwasserstand zu dem Zeitpunkt gemessen worden sei, als das Baugebiet in den 1950ern ausgewiesen wurde. Die Problematik sei also auch damals schon bekannt gewesen. Wider anderslautender Angaben habe die Brunnengalerie im Glockenviertel zudem auch nur einen geringen Einfluss auf den Wasserpegel gehabt: Nach 2010 sei der Grundwasserpegel, trotz Brunnenanlage, in etwa auf dem gleichen Level gewesen wie Anfang der 1990er Jahre, als die ersten Feuchtigkeitsschäden an den Häusern auftraten und kein Wasser abgepumpt wurde.

Das Blumenviertel war in den 1950er Jahren in einem potentiellen Sumpfgebiet errichtet worden, bis zur Wende hielt das Ostberliner Wasserwerk Johannisthal den Grundwasserpegel künstlich niedrig. Mit dessen schrittweiser Abschaltung begannen die Probleme an den Häusern: Eigentümer:innen dokumentierten Schäden und Feuchtigkeit insbesondere in ihren Kellern. Ab 1997 betrieb der Senat auf eigene Kosten die bereits erwähnte, nun abgeschaltete Brunnenanlage am Glockenblumenweg – obwohl der Senat die Eigentümer:innen selbst in der Pflicht sieht.

Diese wiederum argumentieren, dass die Neuköllner Bauverwaltung beim Bau ihrer Häuser keine Absicherung gegen das Grundwasser verlangt habe. Bisherige Lösungsvorschläge des Senats – viele dezentrale oder eine zentrale Brunnenanlage, die von den Einwohner:innen etwa via Verein selbst betrieben werden sollen – lehnten letztere bislang unter anderem mit Blick auf die zu erwartenden Kosten ab.

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