
© Linke Neukölln
Streit um Rechtsextremismus-Bericht: CDU beantragt Missbilligung von Neuköllner Stadträtin Nagel
Die Neuköllner CDU kritisiert den zurückgezogenen Bericht der Jugendstadträtin als „methodisch mangelhaft“. Nun soll die BVV über einen Missbilligungsantrag gegen Nagel entscheiden.
Stand:
Ein Bericht zu rechtsextremen Vorfällen im Bezirk sorgt im Neuköllner Bezirksamt für Spannungen. Nur wenige Tage, nachdem Jugendstadträtin Sarah Nagel (Linke) den Bericht am 19. März vorgestellt hatte, wurde er wieder offline genommen.
Es steht im Raum, ob der Bericht gegen das staatliche Neutralitätsgebot verstoßen haben könnte. Nach Informationen der „taz“, die zuerst berichtet hatte, könnte dabei die Nennung der AfD als „in Teilen rechtsextreme Partei“ eine Rolle gespielt haben.
Als Reaktion auf den Bericht stellte die CDU einen Missbilligungsantrag gegen Jugendstadträtin Nagel. Damit wolle man deutlich machen, dass ihr Verhalten „nicht tragbar“ sei. Der stellvertretende Kreisvorsitzende der CDU Neukölln, Christopher Förster, kritisiert den Bericht als „methodisch mangelhaft“. So würden darin Taten dem rechtsextremen Milieu zugeordnet, „die dort eigentlich nicht hingehören“.
Zudem enthalte der Bericht eine pauschale Stigmatisierung des Neuköllner Südens sowie Forderungen nach einer Abschaffung des Verfassungsschutzes und einer Reduktion der Polizei. „Solche Positionierungen stehen einem Bezirksamt nicht zu, zumal Frau Stadträtin Nagel mit diesem Bericht nicht für das gesamte Bezirksamt spricht“, so Förster.
Bezirksbürgermeister Martin Hikel (SPD) begründet den Entschluss des Bezirksamts, den Bericht zurückzuziehen, damit, dass rechtliche Fragen offengeblieben seien. „Dazu gehört vor allem, wie weit sich das Bezirksamt auch zu rechtsextremen Parteien äußern darf, die aber nicht durch das Bundesverfassungsgericht verboten wurden“, heißt es in Hikels Statement. Man habe daher um eine rechtliche Überprüfung durch die Innenverwaltung gebeten.
„Ich will vermeiden, dass ein solcher Bericht vor Gericht nicht standhält. Das wäre nur Wasser auf die Mühlen der Feinde unserer Demokratie“, so Hikel. Zugleich betont er: „Fakt ist, dass es in Neukölln verbale und physische Übergriffe auf demokratische Bürgerinnen und Bürger bis hin zu Brandanschlägen gab und gibt. Es ist auch wichtig zu benennen, wer die ideologischen Wegbereiter sind.“ Einen Grund, die Amtsgeschäfte der Stadträtin zu missbilligen, sehe er nicht.
Die Linke sieht in dem Bericht keinen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot. Eine demokratische Verwaltung müsse sich gegen Gefährdungen der Demokratie wehren können. „Dazu gehört die Benennung rechtsextremer Gefahren – auch dann, wenn sie von einer politischen Partei ausgehen“, sagt Ahmed Abed, Co-Vorsitzender der Linksfraktion. Die Verbindungen der Neuköllner AfD in die rechtsextreme Szene seien nachgewiesen. Das Bezirksamt solle sich deshalb nicht aus Angst vor Klagen „wegducken“, so Abed.
Über den Missbilligungsantrag der CDU soll am 14. Mai bei einer Sondersitzung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) entschieden werden. Erst Anfang Mai hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AfD wegen ihrer extremistischen Bestrebungen und der Missachtung der Menschenwürde als gesichert rechtsextrem eingestuft. Diese Entscheidung könnte Einfluss auf die laufende Debatte haben.
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: