
Das Haus mit seinem parkähnlichen Garten steht unter Denkmalschutz. Doch der Eigentümer verweigert sich den Sicherungsmaßnahmen. Jetzt ist der Fall vor Gericht.

Das Haus mit seinem parkähnlichen Garten steht unter Denkmalschutz. Doch der Eigentümer verweigert sich den Sicherungsmaßnahmen. Jetzt ist der Fall vor Gericht.
öffnet in neuem Tab oder Fenster