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Teilnehmer einer verbotenen Pro-Palästina-Demonstration zünden im Bezirk Neukölln Pyrotechnik.

© dpa/Schreiner

Bilanz seit Terrorangriff der Hamas: Polizei ermittelt gegen knapp 370 Verdächtige

Wegen Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Angriff der islamistischen Hamas stehen, ermittelt die Berliner Polizei gegen 368 Verdächtige. Knapp die Hälfte trägt die deutsche Staatsbürgerschaft.

Die Berliner Polizei hat im Zusammenhang mit dem Terrorangriff der islamistischen Hamas auf Israel bislang 937 Straftaten registriert und 368 Verdächtige ermittelt. Das teilte die Behörde am Montag mit. Nach einem Bericht von „Business Insider“ sind etwa die Hälfte der Verdächtigen Deutsche. Das Portal bezieht sich dabei auf Zahlen der Polizei, die sich nach Angaben einer Behördensprecherin auf den Stichtag 26. Oktober beziehen. Demnach waren von 304 Verdächtigen 166 Deutsche, teilweise mit doppelter Staatsbürgerschaft.

Weitere Beschuldigte aus dem Nahen Osten oder dem arabischen Raum stammen nach den Angaben aus Syrien (32), dem Libanon (7), Ägypten (4), den Palästinensischen Gebieten (3), Jordanien (2) und Libyen (1). Hinzu kommen rund 20 EU-Staatsbürger sowie ein Dutzend US-Amerikaner, Briten, Schweizer, Mexikaner, Türken und Norweger. Zwei Verdächtige sind laut Polizei Israelis. Ob unter den Verdächtigen Geflüchtete oder Asylbewerber sind, führt die Statistik laut „Business Insider“ nicht auf.

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Antisemitische Vorfälle in Berlin haben seit dem Terrorangriff der islamistischen Hamas auf Israel deutlich zugenommen. Zudem gab es mehrfach Gewaltausbrüche bei propalästinensischen Kundgebungen oder verbotenen Demonstrationen. Die Statistik der Polizei weist jedoch sämtliche Vorfälle aus, die in einem Zusammenhang mit dem Terrorangriff auf Israel und dem Gaza-Krieg stehen.

Dazu gehören auch Vorfälle, wie etwa ein Streit am Sonntag in Spandau. Dort ist es laut Polizei zu einer Schlägerei zwischen einem 82-Jährigen und seinem Nachbarn (44) gekommen, weil der Senior den Jüngeren aufforderte, einen propalästinensischen Aufkleber an der Wohnungstür zu entfernen. (dpa)

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