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Die geplante Fabrik des Elektroauto-Herstellers Tesla soll in die Brandenburger Gemeinde Grünheide kommen.

© Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

Brandenburgs Regierungschef Woidke: Zeitplan für Tesla-Fabrik ist „ambitioniert, aber machbar“

Brandenburgs Ministerpräsident geht davon aus, dass die Tesla-„Gigafactory“ 2021 in Betrieb gehen kann. Der Kaufvertrag ist aber noch nicht unterschrieben.

Der ehrgeizige Zeitplan für die Ansiedlung einer „Giga-Fabrik“ des US-Elektroautoherstellers Tesla in Grünheide (Oder-Spree) ist nach Ansicht von Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) zu schaffen. „Der Zeitplan ist ambitioniert, aber die Brandenburger Behörden werden diesen Zeitplan nicht gefährden“, sagte Woidke der Deutschen Presse-Agentur in Potsdam.

„Wir werden alles tun auf kommunaler Ebene und auf Landesebene, um den Zeitplan zu halten. Ich halte ihn für machbar und zwar in guter Qualität“, sagte Woidke. Tesla will in Grünheide bei Berlin bereits von 2021 an den Kompakt-SUV Model Y fertigen. Mit dem Bau der Fabrik soll im ersten Halbjahr 2020 begonnen werden.

Bisher ist allerdings der Kaufvertrag zwischen Tesla und der Brandenburger Landesregierung noch nicht unter Dach und Fach. Der Regierungschef setzt auf Gründlichkeit vor Schnelligkeit. „Die Kontakte untereinander sind sehr, sehr gut“, sagte Woidke. „Es läuft Stück für Stück vorwärts in die richtige Richtung.“ Er sagte aber auch: „Es dauert so lange, wie es dauert. Am Ende ist es entscheidend, dass der Kaufvertrag schnellstmöglich zustande kommt, aber beide Seiten müssen gut ihm leben können.“

Das bisherige Ziel war, den Kaufvertrag vor Weihnachten zu unterschreiben. Weil der fertige Vertrag für das geplante Fabrikgelände nahe der Autobahn 10 bei Berlin noch nicht vorliegt, wurde die für diesen Mittwoch geplante Sondersitzung des Finanzausschusses im Landtag abgesagt.

Der Ausschuss muss grünes Licht geben, denn das 300 Hektar große Grundstück gehört dem Land. Einem Bericht der „Bild“-Zeitung zufolge streiten das Land und Tesla noch über die Rücktrittsklausel für den Fall, dass das Unternehmen das Projekt kurzfristig aufgibt. (dpa)

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