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Bundestagswahl in Berlin: Diese sieben Parteien dürfen nicht antreten
Rund einen Monat vor der Bundestagswahl hat der Landeswahlausschuss die Landeswahllisten von 18 Parteien zugelassen. Unter anderem dürfen Die Basis und die WerteUnion nicht antreten.
Stand:
Der Landeswahlausschuss in Berlin hat am Freitag über die Zulassung der Landeslisten für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 entschieden. 25 Parteien hatten solche Listen eingereicht, 18 davon wurden zugelassen, wie Landeswahlleiter Stephan Bröchler mitteilte. Das sind sechs weniger als 2021.
Sieben Parteien dürfen in Berlin nicht bei der Bundestagswahl antreten. Das betrifft die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN), die Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis), die WerteUnion (WerteUnion), die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), die Partei der Humanisten (PdH), die Partei der Rentner (PDR) sowie die Volkstimmen-Partei-Deutschland (VPD).
Als Grund wurde unter anderem angeführt, dass mehrere der betroffenen Parteien nicht die nötige Zahl von jeweils 2000 Unterstützerunterschriften von Berliner Wahlberechtigten erreichten. Schon länger hatten kleine Parteien davor gewarnt, dass diese Hürde bei der vorgezogenen Bundestagswahl wegen knapper Fristen sehr hoch sei.
Innerhalb von drei Tagen können die Vertrauenspersonen der betroffenen Parteien Beschwerde beim Landeswahlleiter an den Bundeswahlausschuss einlegen. Über die Beschwerde muss der Bundeswahlausschuss dann bis spätestens 30. Januar 2025 entscheiden.
Die Parteien konnten ihre Landeslisten bis zum 20. Januar einreichen. Landeswahlleiter und Landeswahlamt prüften anschließend diese Unterlagen, insbesondere die Unterstützungsunterschriften. Viele Parteien mussten für ihre Landeslisten jeweils 2000 Unterschriften von Wahlberechtigten in Berlin einreichen. Ausgenommen davon waren die Parteien, die schon im Bundestag und im Abgeordnetenhaus vertreten sind.
Die Wählerinnen und Wähler können die Landeslisten der Parteien mit ihrer Zweitstimme wählen. Sie sind maßgeblich für die Sitzverteilung im Bundestag. Mit der Erststimme entscheiden Wähler über den Direktkandidaten in ihrem Wahlkreis, wobei der Sieger nach dem neuen Wahlrecht nicht wie bisher automatisch in den Bundestag einzieht. (Tsp, dpa)
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