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Wandbild des ermordeten Intensivtäters Nidal R. am Tempelhofer Feld. Seine Cousins wurden nun zu Haftstrafen verurteilt.

© Paul Zinken/dpa

Nach Handgranaten-Anschlag: Cousins müssen wegen Rache für Nidal R. in Haft

Nach dem Handgranaten-Anschlag auf eine Bar in Kreuzberg wurden zwei Cousins zu Haftstrafen verurteilt. Sie wollten Rache für den getöteten Nidal R. üben.

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Sie wollten Rache nehmen für die tödlichen Schüsse auf Intensivtäter Nidal R., ihrem Cousin. „Sie haben sich über das Gesetz gestellt“ und hätten mit ihrem Sprengstoffanschlag auf eine Bar in Kreuzberg vor sieben Monaten „maßgeblich die Spirale von Gewalt und Gegengewalt weitergedreht“, hieß es am Mittwoch im Urteil gegen Jihad El-S. und Omar El-N. Das Landgericht verhängte Jugendstrafen – vier Jahre Haft ergingen gegen den 20-jährigen El-S., zwei Jahre und sechs Monate erhielt der 21-jährige Mitangeklagten.

Mit einer Handgranate und einem Hammer waren die beiden Cousins am frühen Morgen des 22. Oktober losgezogen. Es war 4.30 Uhr, als El-N. auf die Fensterscheibe der Shisha-Bar drosch. Sieben Mal mit dem Hammer. El-S. warf dann eine entsicherte Handgranate in den Raum. Es kam zu einer Explosion mit erheblichem Sachschaden. Es hätte viel mehr passierten können – „es war eine Tat mit erheblichem Gefährdungspotential für Menschen und Sachen“, so das Gericht.  

Jihad El-S. sei der Initiator gewesen. „Über Wochen sann er auf Rache.“ Die Familie habe ihn nicht unterstützt, ihn vielmehr gewarnt. „Er sah sich als Ein-Mann-Armee.“ Angetrieben durch Gerüchte über mögliche Täter im Fall Nidal R. Auch einer der Betreiber der Bar gehörte zu den Opfern von bösen Verdächtigungen. Der 36-jährige Clan-Kriminelle R. wurde im September 2018 am Tempelhofer Feld erschossen. Bislang unbekannte Täter hatten acht Kugeln auf den Mann aus einer palästinensischen Familie abgefeuert.

Wenige Wochen später die Vergeltungsaktion. Die beiden Cousins hätten vermeintliche großfamiliäre Loyalität über das Gesetz gestellt, hieß es weiter. Mit der Tat hätten sie dem Mann wirtschaftlich schaden wollen. El-S. und El-N. hatten gestanden, sie hätten ein „Zeichen“ setzen wollen. Es sei ein großer Fehler gewesen.

Beide Angeklagten wurden des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und der Sachbeschädigung schuldig gesprochen, El-S. zudem des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und gegen das Waffengesetz. Er habe sich die Handgranate und eine Schusswaffe beschafft. In das Urteil gegen den 20-Jährigen wurden Strafen aus früheren Verfahren einbezogen.

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