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Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser.

© imago/Metodi Popow / IMAGO/M. Popow

„Das empfinde ich nicht als Rassismus“: Innenministerin Faeser verteidigt Berliner Polizisten

Nach dem Einsatz bei einer syrischen Familie steht ein Berliner Polizist unter Rassismusverdacht. Den teilt Bundesinnenministerin Nancy Faeser nicht.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat den Berliner Polizisten verteidigt, dem nach einem Einsatz bei einer syrischen Familie Rassismus vorgeworfen worden war. Der Beamte hatte einem syrischen Paar vor deren Kindern gesagt: „Ihr seid hier in unserem Land, ihr habt Euch nach unseren Gesetzen zu verhalten. Das ist mein Land und Du bist hier Gast.“ Auf die Frage, ob sie das als rassistisch empfinde, sagte Faeser am Mittwoch: „Nein, das empfinde ich nicht als Rassismus.“

Faeser sagte, man müsse sehr genau unterscheiden. Es gebe natürlich auch Rassismus in der Polizei. „Und wenn sich da jemand vergreift und jemanden diskriminiert, dann dulden wir das auch nicht“, sagte sie. Man müsse auch verstehen, dass Beamte im Einsatz, wenn sie Kriminalität erlebten, durchgreifen müssten und die Dinge „auch mal deutlich“ ansprechen.

Damit deutet die Bundesinnenministerin den Fall anders als Berlins Innenstaatssekretär Torsten Akmann (SPD) und die Berliner Polizei. Akmann hatte am Montag erklärt: „Einen solchen Polizeibeamten wollen wir in Berlin nicht.“ Es werde sowohl strafrechtlich als auch disziplinarrechtrechtlich ermittelt. Das von den Betroffenen veröffentlichte Video vom Einsatz „zeigt sehr deutlich, dass sich der Einsatzbeamte gegenüber der syrischen Familie fremdenfeindlich äußert und fremdenfeindlich auftritt“, sagte Akmann. Alle Polizisten seien der Achtung und Wahrung der Menschenwürde verpflichtet. „Dagegen wurde massiv verstoßen.“

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Auch Berlins Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) hat von Äußerungen gesprochen, „die nach dem Landesantidiskriminierungsgesetz den Charakter einer diskriminierenden Belästigung haben“. Festlegen wollte sich Kreck aber am Mittwoch im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses nicht. Sie sagte: Die Aussage („Das ist mein Land, Du bist hier Gast“) könne mit allen weiteren Umständen Diskriminierung „aufgrund rassistischer Zuschreibung beziehungsweise ethnischer Herkunft“ darstellen.

Der Einsatz in der Wohnung der syrischen Familie.
Der Einsatz in der Wohnung der syrischen Familie.

© Screenshot Tsp

Nach den Erfahrungen der Ombudsstelle für das seit 2020 geltende Antidiskriminierungsgesetz könne der Einsatz bei der Familie „nicht als bloßer Einzelfall gewertet werden“. Von bislang 100 Beschwerden über das Vorgehen der Polizei drehe sich die Hälfte um rassistische Diskriminierung. Zudem wichen die Berichte der Betroffenen und der Polizisten stark voneinander ab. Die Fehlerkultur bei der Polizei sei verbesserungswürdig.

Der Beamte Jörg K. soll den Mann und seine 28-jährige Frau, wie es die Polizei formuliert, fremdenfeindlich beleidigt haben. Die Beamten waren am vergangenen Freitag mit einem vollstreckbaren Haftbefehl bei der Familie angerückt, weil der Mann eine Geldstrafe in Höhe von 750 Euro für dreimaliges Fahren ohne Fahrschein nicht gezahlt hatte.

Daneben ging es um eine sogenannte Gefährderansprache bei der 28-jährigen Frau. Hintergrund ist ein anderes Ermittlungsverfahren. Nach Tagesspiegel-Informationen wird ihr vorgeworfen, dass sie eine andere Frau mit freizügigen Fotos kompromittiert haben soll. Es geht etwa um Nötigung. Der Einsatz in der Wohnung lief aus dem Ruder, die Kinder schrien, die Polizisten brachten den Mann zu Boden und legten ihm Handschellen an.

Ein Beamter sagte zur Frau auch: „Halt die Fresse, fass mich nicht noch mal an, (....) ich bringe Dich ins Gefängnis.“ Die syrische Familie hatte noch während des Einsatzes die Geldstrafe bezahlt und nach dem Vorfall Anzeige bei der Polizei erstattet. Sie konnte auch ein Handyvideo von dem Einsatz zeigen, der Polizei liegt eine mehr als zehn Minuten lange Fassung vor. Komplett dauert das Video laut dem Paar 30 Minuten. Wie es zur Eskalation kam, ob es Widerstand und versuchte Gefangenenbefreiung gab, beantwortete das Paar nicht.

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