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Sicherheitsleuchten und Überwachungskameras sind vor einem Gebäude auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Tegel zu sehen. Das hinderte Christian B. nicht an der Flucht.

© Paul Zinken/dpa

Berliner Vergewaltiger auf der Flucht: Die Angst der Opfer vor dem Serientäter aus Spandau

Der Vergewaltiger Christian B. kehrte nach einem Ausgang nicht zurück in die Sicherungsverwahrung. Die Frauen, die er peinigte, wurden nicht darüber informiert.

Sie hat nur durch Zufall erfahren, dass ihr Peiniger auf der Flucht ist. Es war eine kurze Meldung, die am Dienstag verbreitet wurde: „Die Berliner Polizei fahndet nach einem wegen Vergewaltigung verurteilten Mann, der von einem Ausgang nicht zurückgekehrt ist. Er hatte Vollzugslockerungen und werde im Gefängnis Tegel seit Montagabend vermisst.“ Seither ist Karina P. (Name geändert) verunsichert, wie ihre Anwältin Manuela Krahl-Röhnisch berichtet.

Am Anfang war es eine Ahnung, als P. in den Nachrichten hörte, dass der Flüchtige im Jahr 2005 wegen Vergewaltigung verurteilt worden war. Am Freitag entschloss sie sich, das Landeskriminalamt Berlin anzurufen. Sie könne davon ausgehen, dass es sich um den Täter von damals handelte, wurde ihr gesagt. Sie ist eine von fünf Frauen, die von dem Mann angegriffen, überfallen und vergewaltigt wurden. Die jüngste war erst 15 Jahre alt.

Der Mann heißt Christian B. und ist 1982 in Berlin geboren, die Familie kommt aus Kroatien. Am 21. November 2005 wurde er zu zwölf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Der Schuldspruch des Landgerichts lautete in mehreren Fällen auf schwere Vergewaltigung, auf besonderes schwere Vergewaltigung, auf versuchte Vergewaltigung, auf Geiselnahme, schweren Raub, vorsätzliche Körperverletzung, räuberische Erpressung. Das Gericht stellte fest, dass B. besonders gefährlich ist, und ordnete deshalb Sicherungsverwahrung nach Ende der Haft an.

Tatort Siemensdamm: Dort schlug der Serienvergewaltiger zu und griff Frauen an, die zu Fuß unterwegs waren.
Tatort Siemensdamm: Dort schlug der Serienvergewaltiger zu und griff Frauen an, die zu Fuß unterwegs waren.

© REUTERS/REUTERS/Fabrizio Bensch

Als B. im Februar 2005 in der Spandauer Siemensstadt festgenommen wurde, hatte der Tagesspiegel über den Serien-Vergewaltiger berichtet: „Er wird verdächtigt, seit Juli 2003 drei Frauen (15 bis 23 Jahre alt) brutal überfallen und dann vergewaltigt zu haben. In fünf Fällen gelang es den 22 bis 45 Jahre alten Opfern, zu entkommen. Die Frauen waren jeweils zu Fuß nahe dem Siemensdamm unterwegs gewesen. Dort lauerte der Täter ihnen auf, schlug oder würgte sie, zerrte sie zu Boden und vergewaltigte sie. Dabei ging der Mann zunehmend brutaler vor: Beim letzten Mal erlitt das Opfer oberflächliche Messer-Schnittwunden.“ Die Ermittler konnten B. durch einen DNA-Abgleich überführen.

Er wollte sich eine Frau greifen, zu sich nach Hause nehmen und im Sexkontakt töten.

Manuela Krahl-Röhnisch, Rechtsanwältin

Auch Rechtsanwältin Krahl-Röhnisch, die Karina P. im Strafprozess gegen Christian B. vertreten hat, kann sich noch gut erinnern. Ihre Akten zu dem Fall sind bereits vernichtet, die Frist zur Aufbewahrung ist abgelaufen. Ein Bild hat sich ihr genau eingeprägt – wie B. auf der Anklagebank saß und ein T-Shirt mit der Aufschrift „The Ripper“ getragen hat.

Christian B. hatte "heftige Sexfantasien

In dem Prozess sei nach ihrer Erinnerung deutlich geworden, dass B. „heftige Sexfantasien“ hatte, mit jeder neuen Tat habe er sich der finalen Umsetzung genähert: „Er wollte sich eine Frau greifen, zu sich nach Hause nehmen und im Sexkontakt töten.“

Die damaligen Opfer wurden nicht informiert, meine Mandantin musste selbst nachfragen. Sie hat mächtige Angst. Ich wundere mich, dass damit so lax umgegangen wird.

Manuela Krahl-Röhnisch, Rechtsanwältin

Sein letztes Opfer konnte sich aus der Wohnung des Mannes retten und fliehen. „Wir gehen davon aus, dass sie Glück hatte und überlebte“, sagte die Anwältin. B. sei damals eine tickende Zeitbombe gewesen, aus gutem Haus gekommen, hätte das Abitur gehabt: „Er konnte sich gut verkaufen.“

Die Polizei beruhigt: Der Mann suche immer neue Frauen

Vor allem eines stört Manuela Krahl-Röhnisch jetzt am Umgang der Behörden mit dem Fall: „Die damaligen Opfer wurden nicht informiert, meine Mandantin musste selbst nachfragen. Sie hat mächtige Angst. Ich wundere mich, dass damit so lax umgegangen wird.“

Auch die Anwältin hat sich an das LKA gewandt, die Antwort: Das Opfer könne sich beruhigen, wenn der Frau etwas komisch vorkomme, könne sie 110 wählen. Es sei nicht die Masche von B., dass er bekannte Opfer angreift oder auf die Suche nach ihnen geht. Er habe sich immer neue Frauen ausgesucht – welche ihm gerade über den Weg gelaufen sind. Mitgefangene glauben, er könnte nach Kroatien fliehen, in die Heimat seiner Eltern.

B. bekam 2015, als er die Haft absaß, mit Zustimmung eines Gerichts Lockerungen. Die gab es auch, als er 2017 in die Sicherungsverwahrung kam. 2018 begann er eine Berufsbildung, tagsüber durfte er raus, mehr als 900 Ausgänge waren es. Für Lockerungen sind laut Justizverwaltung günstige Prognosen, Sachverständigengutachten und die Zustimmung der Staatsanwaltschaft nötig.

Nach der Haft muss für die Sicherheitsverwahrung die Gefährlichkeit festgestellt werden und ein Gericht entscheiden. Dass B. weiterhin als gefährlich eingestuft wurde, daran besteht kein Zweifel. Für Lockerungen muss kein neuer Beschluss her, wenn darüber bereits zur Haftzeit entschieden wurde.

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