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Kooperation mit der Berliner Polizei: Die Bundespolizei darf künftig in die U-Bahn
Wenn ein Tatverdächtiger von den Eisenbahngleisen am Hauptbahnhof zur U-Bahn läuft, muss die Bundespolizei die Verfolgung bisher abbrechen. Das soll sich ändern.
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Die Bundespolizei darf künftig in Berlin mehr tun – nämlich auf Bahnhofsvorplätzen und in der U-Bahn tätig werden. Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Berlins Innensenator Frank Henkel (beide CDU) unterzeichneten am Montag eine Kooperationsvereinbarung. Die Bundespolizei wird an diesen Fern- und Regional-Bahnhöfen die Berliner Kollegen unterstützen: Hauptbahnhof, Zoo, Friedrichstraße, Alexanderplatz, Gesundbrunnen und Lichtenberg. Das sind die Stationen mit Umstiegsmöglichkeit zur U-Bahn der BVG. Deshalb sind etwa Spandau, Südkreuz und Ostkreuz nicht dabei.
Die Bundespolizei ist traditionell als Bahnpolizei für die Eisenbahn zuständig, nicht aber für die BVG. Für die BVG ist die Berliner Polizei zuständig. Bislang musste die Bundespolizei zum Beispiel bei der Verfolgung von Hütchenspielern oder Taschendieben die Beobachtung abbrechen, wenn die Tatverdächtigen in den Bereich der BVG wechselten.
Bundespolizei verrechnet die Kooperation nicht
Künftig darf die Bundespolizei zur Gefahrenabwehr und bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten auch auf den Vorplätzen und in den U-Bahn-Bereichen der Stationen agieren. Bei aktuellen Straftaten konnten die Bundespolizisten natürlich schon immer eingreifen.
„Das ist ein großer Sicherheitsgewinn”, sagte de Maizière. Die Kosten für die neue Kooperation werde die Bundespolizei den Berlinern nicht in Rechnung stellen. Bekanntlich streiten sich Berlin und der Bund seit Jahren um die Kosten für die sogenannten Hauptstadtaufgaben, also Staatsbesuche und Demonstrationen. Berlin bekommt weiterhin nur einen kleinen Teil der Kosten erstattet. Robbin Juhnke, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, nannte die Vereinbarung „einen wichtigen Beitrag für mehr Sicherheit in Berlin“.
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