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Barbara Emme (1958-2015)

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Nachruf auf Barbara Emme (Geb. 1958): Die Frau, die "Emmely" war

Sie hatte ihr kleines Glück in der DDR gefunden. Im Westen wurde es härter. Vor sechs Jahren wurde die Kassiererin Barbara Emme zum Symbol des antikapitalistischen Kampfes. Da war einiges zusammengekommen. Der Nachruf auf eine sehr Beharrliche.

Von David Ensikat

Im Frühjahr 2009 reiste Barbara Emme, die in ihrem Leben nicht viel herumgekommen war, nach Frankreich. Sie lief durch die Straßen von Paris und staunte. Als sie an einer Galerie vorbeikam und ein Bild mit einem merkwürdigen Slogan im Schaufenster sah, staunte sie erst recht. „Libérez les caissières“, „Befreit die Kassiererinnen“. Wie stand es um die Kassiererinnen in Frankreich, wollte sie wissen, denn sie war eine Kassiererin aus Deutschland. Sie selbst hatte keine guten Erfahrungen gemacht, aber was war denn hier los?

Sie ging in die Galerie und erfuhr, dass der Künstler die Sache womöglich ein wenig zugespitzt habe, aber seine Inspiration sei ein unglaublicher Fall aus Deutschland gewesen. Da sei tatsächlich einer Kassiererin gekündigt worden, weil sie Pfandbons eingelöst habe, die ein Kunde hatte liegen lassen.

Das war ja sie! Gut, sie hatte immer und überall betont, dass schon der Vorwurf falsch gewesen sei, dass sie niemals Bons eingelöst habe, die ihr nicht zustanden. Aber sie hatte inzwischen genug Erfahrungen gemacht mit der Öffentlichkeit und den unergründlichen Wegen der Information. Jetzt war sie vor allem stolz. Sie war, davon durfte sie ausgehen, die erste Kassiererin aus Berlin Hohenschönhausen, die einen Pariser Künstler zu einem Kunstwerk inspiriert hatte.

"Emmely" war zum Maskottchen geworden

In Deutschland kannte sie sowieso schon jeder, wenn auch nicht mit ihrem echten Namen. „Emmely“ hieß sie in den Presseberichten und auf den Flugblättern der Gewerkschaften und Unterstützer-Komitees. Sie gab Interviews, sie war im Fernsehen, sie stand bei Streikveranstaltungen auf der Bühne und hielt, wenn sie sprach, das Mikrofon fest in der Hand. Die stämmige Frau, die drei Kinder allein großgezogen und 31 Jahre lang als Verkäuferin gearbeitet hatte, war, nachdem sie ihren Job verloren hatte, ein Maskottchen geworden. Leute, die den Kapitalismus anprangerten, die Ungerechtigkeit und die Klassenjustiz, sprachen von den „Emmelys dieser Welt“. „Libérez les caissières“.

Da war einiges zusammengekommen, und wenn sich das ein Geschichtenerzähler so ausdenken würde, würden die Leute sagen: Du nun wieder.

Hier also die Geschichte. Barbara Emme war 16, als sie die Lehre zur „Fachverkäuferin für Waren des täglichen Bedarfs“ begann, sie war 19, als sie bei der HO anfing. Mit 22, 23 und 29 bekam sie ihre Töchter, die sie anfangs noch gemeinsam mit dem Vater aufzog. Anfangs gab es die DDR auch noch, und sie fühlte sich, so sagte sie später, wohl darin. In ihrer Kaufhalle arbeiteten 144 Angestellte, die Arbeitszeiten waren geregelt, Barbara Emme durfte, da die Kinderkrippe um 18 Uhr schloss, ihren Arbeitsplatz um 17.30 Uhr verlassen. Sie bewohnte eine große Wohnung in Hohenschönhausen, Plattenbau, 9. Stock. Als es in ihrer Kaufhalle mal Sahnesyphons gab, konnte sie damit Verwandten und Freunden eine große Freude bereiten. Dass sie in einer Diktatur lebte, die man später „Unrechtsstaat“ nennen würde, war ziemlich egal, denn vom Unrecht bekam sie nicht viel mit. Ihre Urlaube verbrachte sie immer auf demselben Zeltplatz an der Dahme, Reisefreiheit war etwas, wovon andere träumten. Das kleine Glück einer Frau, die sich später wunderte über Geschichten von Stasi und Unterdrückung und die offen und ernst dagegenhielt: „Es war aber nicht alles schlecht.“

Kündigung wegen zwei Leergut-Bons

Als es die Reisefreiheit dann gab und jeder sich jederzeit einen Sahnesyphon kaufen konnte, wurde ihr Leben härter. Barbara Emme war inzwischen allein mit ihren drei Töchtern. Die Kaufhalle hieß jetzt Supermarkt und gehörte nicht mehr der HO, sondern „Kaiser’s“. Es gab nur noch 30 Festangestellte, das Sortiment war viel größer, die Arbeitszeiten weiteten sich aus, dann wurden sie wegen Einsparungen wieder gekürzt, es kamen billigere Mitarbeiter in die Filialen, Studenten, Minijobber, es gab Arbeitskämpfe.

Im Oktober 2007 begann ein besonders harter und langer. In Barbara Emmes Filiale beteiligten sich acht Mitarbeiterinnen an den Streikaktionen, eine nach der anderen gab auf, bis nur noch sie übrig blieb. Sie führte das Streikbuch, und wenn sie streikte, mussten die anderen ihre Arbeit mitmachen. Wie die anderen zu ihr standen, kann man sich vorstellen.

Dann kam der 25. Januar 2008, an dem Barbara Emme im eigenen Geschäft einkaufte und zwei Leergut-Bons einlöste in einem Wert von zusammen 1,30 Euro. Drei Tage später machte man ihr den Vorwurf, sie habe die Bons widerrechtlich eingelöst; es seien die eines Kunden gewesen, der sie liegen gelassen habe. Stimmt alles nicht, sagte sie, alles eine Intrige. Am 22. Februar erhielt sie die fristlose Kündigung.

Barbara Emme wehrte sich. Sie zog vor Gericht. Ging es hier wirklich um 1,30 Euro, oder ging es um eine streitbare und streikwillige Angestellte, die mit ihren 31 Berufsjahren auch noch teuer für ihren Arbeitgeber war?

Zwei Umstände machten den Fall groß

Barbara Emme mit ihrem Anwalt vorm Bundesarbeitsgericht am 10. Juni 2010
Barbara Emme mit ihrem Anwalt vorm Bundesarbeitsgericht am 10. Juni 2010

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Vergleichbare Angelegenheiten dringen selten an die Öffentlichkeit. Anwälte und Gewerkschaft empfehlen den Betroffenen, Ruhe zu bewahren und sich auf Vergleiche zu einigen. Für Barbara Emme kam das nicht infrage. Sie hatte gesagt, sie habe die Bons nicht entwendet, und sie blieb dabei. Selbst als die Gerichte Zeugen vernommen und Indizien gesammelt hatten und sehr sicher davon ausgingen, dass die Vorwürfe stimmten, blieb sie bei ihrer Haltung. Ob zu Recht oder zu Unrecht – wer wollte das sagen?

Halsstarrigkeit oder Standhaftigkeit, egal wie man es deutet, die Sache nahm dadurch einen erstaunlichen, einen guten Verlauf.

Die Arbeitsgerichte der beiden ersten Instanzen bestätigten: Die Kündigung sei rechtmäßig gewesen, weil „Kaiser’s“ einer Kassiererin, die auch nur einen geringen Betrag veruntreut, nicht mehr trauen könne. Das entsprach der Rechtsprechung der vergangenen Jahre; da waren immer wieder Kündigungen wegen sogenannter Bagatelldelikte bestätigt worden, und darüber sprach kaum jemand.

Wolfgang Thierse sprach von einem „barbarischen Urteil“

Jetzt aber „der Fall Emmely“. Zwei Umstände machten ihn groß. Der eine: Barbara Emme hatte eine Rechtsschutzversicherung; es gibt nicht viele Supermarktkassiererinnen, die sich so etwas leisten. Ohne die Versicherung hätte sie sich den teuren Gang durch alle Instanzen nie leisten können. Der andere: Es waren die Jahre 2008 bis 2010. Die Finanzkrise erschütterte die Welt, niemand verstand die Hintergründe so recht, aber viele ahnten, dass hier Menschen mit viel Geld und wenig Gewissen einen unfassbaren Schaden angerichtet hatten. Und da stand nun diese „Emmely“ aus Berlin Hohenschönhausen, wehrte sich gegen einen lächerlichen Vorwurf und wollte nichts weiter, als wieder an der Supermarktkasse ihre harte Arbeit verrichten.

Von der „Süddeutschen“ bis „Bild“ waren sich alle einig: Das war ein Skandal. Wolfgang Thierse sprach von einem „barbarischen Urteil“. So kam es, dass sich das „Bundesarbeitsgericht“ der Sache annahm – was keineswegs selbstverständlich war.

Die Kassiererin starb an Herzversagen.
Die Kassiererin starb an Herzversagen.

© dpa/picture-alliance

Der 10. Juni 2010, Tag der Urteilsverkündung. Es war das erste Mal, dass bei einem Arbeitsgericht ein größerer Bereich für die Presse reserviert werden musste, vor dem Eingang gab es einen Riesenauflauf. Barbara Emme erschien ganz in Weiß und in strahlender Laune. Sie gab Interviews, sie war ein Star. Ihr Anwalt und Freunde machten sich Sorgen: Was, wenn die Sache schiefgeht? Ein Sieg in dieser letzten Instanz, eine Änderung der bisherigen Rechtsprechung war überhaupt nicht sicher. Ob Barbara Emme wirklich in ihr Kassiererinnenleben zurückkehren konnte? Sie lebte inzwischen von Hartz IV, sie musste vom 9. in den ersten Stock in eine viel kleinere Wohnung umziehen.

Mit 57 ist Barbara Emme an Herzversagen gestorben

Das Urteil: „Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die fristlose Kündigung, noch durch die hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung vom 22. Februar 2008 aufgelöst worden ist.“ Das Gericht ging davon aus, dass Barbara Emme die Pfandbons widerrechtlich eingelöst habe, dass aber eine Kündigung in keinem Verhältnis zu dieser Verfehlung stand. Sie musste wieder eingestellt, die entgangenen Einkünfte mussten erstattet werden, selbst die theoretisch entgangenen Urlaubstage durfte sie noch nehmen.

Barbara Emme war 52, als sie an der Supermarktkasse ihre Arbeit wieder aufnahm. Sie wurde besser bezahlt als ihre jungen Kolleginnen, dafür verkraften die den Knochenjob mit den Zehn-Stunden-Schichten besser. Mit 57 ist Barbara Emme an Herzversagen gestorben. Bei ihrer Trauerfeier wurde die Filmmusik von „Drei Haselnüsse für Aschenbrödel“ gespielt. Den Film hat sie geliebt, wie sie überhaupt Märchen sehr liebte.

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