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Mit bunten Kostümen und Figuren haben rund 300 Menschen in Berlin gegen Immobilienspekulationen, hohe Mieten und die Wohnungspolitik insgesamt demonstriert.

© imago/Peter Homann/IMAGO/Peter Homann

Drei Jahre nach Enteignungs-Volksentscheid: Senat will Gutachtung zu Vergesellschaftung „in nächster Zeit“ beauftragen

Bereits im November 2023 war das Gutachten angekündigt worden, beauftragt wurde es noch nicht. Laut Berlins Finanzsenator soll es nun „zügig“ gehen.

Stand:

Am dritten Jahrestag der Abstimmung über den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ hat Berlins Finanzsenator Stefan Evers (CDU) im Abgeordnetenhaus angekündigt, ein entsprechendes Rechtsgutachten für ein Vergesellschaftungsrahmengesetz „in nächster Zeit“ zu beauftragen. Ein konkretes Datum nannte er nicht.

Im Koalitionsvertrag hatten sich CDU und SPD darauf geeinigt, den rechtlichen Rahmen zu erarbeiten, wie zum Beispiel Immobilienkonzerne vergesellschaftet werden können. Bereits im November 2023 hatte der Senat angekündigt, ein Rechtsgutachten zur Verfassungskonformität des geplanten Gesetzes zu beauftragen – doch bislang ist nichts geschehen.

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Finanzsenator Evers, dessen Haus bei dem Vorhaben federführend ist, verwies auf eine interministerielle Arbeitsgruppe, die sich gebildet habe, um die Bedingungen und die Auftragsstellung für ein Gutachten zu erarbeiten. Der Senator sagte, dass auch er „ein Interesse an der Klärung der verfassungsrechtlichen Fragen habe, die mit diesem Auftrag verbunden sind.“ Es bestehe weiter „erhebliche Unsicherheit“ zum Enteignungs-Tatbestand.

Er sei „zuversichtlich“, dass man „in nächster Zeit“ auch zur Beauftragung dieses Gutachtens komme. Bald fände wieder ein Präsenztermin der Arbeitsgruppe statt, dann werde man auch „zügig“ das Gutachten beauftragen. Auf dessen Grundlage werde man dann einen Gesetzesentwurf erarbeiten.

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