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Mehr Anerkennung für den sozialen Einsatz: Berliner FSJ-ler sollen nun monatlich 120 Euro mehr bekommen.

© picture alliance / dpa

Freiwilliges Soziales Jahr: Endlich gibt es mehr Taschengeld

Berliner Senat korrigiert die Ungleichbehandlung von FSJ-lern - ab September gibt es 120 Euro mehr im Monat

Junge Berliner*innen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) absolvieren, erhalten ab 1. September ein zusätzliches Taschengeld von monatlich 120 Euro. Damit wird eine seit Jahren beklagte Ungleichbehandlung vom Senat teilweise revidiert. Aktuell absolvieren jährlich rund 2.000 junge Menschen im Land Berlin ein FSJ. Die Einführung einer Landesförderung im FSJ und die Erhöhung des Taschengeldes wurde mit dem neuen Berliner Doppelhaushalt beschlossen. Alle im Land Berlin anerkannten Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) können deswegen nun die Landesförderung beantragen. „Mit der Taschengelderhöhung wollen wir das FSJ im Land Berlin stärken und den Einsatz der Freiwilligendienstleistenden würdigen“, sagte Jugendstaatssekretär Aziz Bozkurt von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

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In den vergangenen Jahren hatten viele junge Berliner*innen im FSJ immer wieder über eine ungleiche Behandlung beklagt. Die FSJ-ler*innen erhalten für ihren Vollzeitdienst zwischen 250 und 300 Euro im Monat. Davon müssen sie auch noch ihr Monatsticket für den öffentlichen Nahverkehr zahlen und auch eventuelle Mietkosten bestreiten. Ein Unding, vertraten seit langem die Trägerorganisationen und der Landesjugendring. Und ungerecht zudem. Denn Freiwillige im Ökologischen Jahr (FÖJ) erhalten schon immer 510 Euro im Monat, sagt Tilmann Weickmann, Geschäftsführer des Landesjugendrings Berlin. Die 28 Berliner Träger eines Freiwilligen Sozialen Jahres aber erhalten keine Landesförderung. Anders übrigens als in acht anderen Bundesländern.
Insbesondere der Landesjugendring hatte sich für eine Änderung öffentlich stark gemacht. „Ein sehr gutes Zeichen, dass sich was bewegt hat“, bewertete der LJR-Sprecher David Spitzl die Ankündigung der Senatsverwaltung. Wie die Beantragung laufe und ob die Zahlung wirklich schon ab 1. September geleistet werden könne, sei allerdings noch nicht klar. Der Landesjugendring betreut 40 FSJ-ler*innen. Die Träger seien aufgefordert, die Anträge bis zum 12. August zu übermitteln, erklärte Jugendring-Mitarbeiterin Lisa Heiduck. Sie hoffe, dass die Bescheide dann schnell bewilligt und das Geld überwiesen werde, damit das Taschengeld wirklich zum 1. September ausgezahlt werden könne. Der Landesjugendring zahle FSJ-ler*innen derzeit monatlich 400 Euro; bei anderen Berliner Trägern wird teilweise weniger bezahlt – ein Träger zahlt nur 250 Euro im Monat.
Durch die Ungleichbehandlung von FSJ-ler*innen und jungen Menschen, die ein besser vergütetes FÖJ oder den Bundesfreiwilligendienst leisten, befeuert der Senat eine Konkurrenz zwischen den Freiwilligendiensten, hatte Landesjugendring-Geschäftsführer Weickmann mehrfach geklagt. In den meisten Fällen waren in Berlin bislang die Vollzeit-arbeitenden FSJ-ler*innen auf eine zusätzliche finanzielle Unterstützung durch die Eltern angewiesen. Das führte dazu, dass junge Menschen aus einkommensschwächeren Haushalten nach Aussage von FSJ-Vertreter*innen oft kein FSJ machen oder noch nebenbei arbeiten müssen. Denn die Berliner Träger eines Freiwilligen Sozialen Jahres sahen sich außerstande, die Vergütung selber aufzustocken.
Auch die Parlamentarier*innen im Ausschuss für bürgerschaftliches Engagement im Abgeordnetenhaus hatten in der vergangenen Wahlperiode im Rahmen einer Anhörung über das Problem diskutiert. In der 2021 vom Senat und Abgeordnetenhaus verabschiedeten Engagementstrategie des Landes Berlin war die Forderung nach einer Anpassung ebenfalls enthalten. Darin heißt es, es solle „durch eine öffentliche Zuwendung des Landes ein einheitliches Taschengeld für alle Freiwilligendienstleistenden“ ermöglicht werden.

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