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Berlin und Brandenburg wollen am Dienstag den Staatsvertrag beschließen. Darin geht es auch um Feuerwehrleute.

© Patrick Pleul/ZB/dpa

Entwurf des Staatsvertrages: Berlin und Brandenburg regeln Einsätze von Feuerwehrleuten

Die Landesregierungen der beiden Bundesländer wollen am Dienstag einen Staatsvertrag beschließen. Vor allem freiwillige Feuerwehrleute könnten profitieren.

Arbeitgeber in Berlin und Brandenburg sollen künftig eine Entschädigung erhalten, wenn bei ihnen beschäftigte freiwillige Feuerwehrleute aus dem jeweils anderen Bundesland zum Einsatz müssen. Das sieht ein Staatsvertragsentwurf hervor, den beide Landesregierungen am morgigen Dienstag beschließen wollen.

„Damit werden die Freistellungungen und Vergütungen in beiden Ländern einheitlich geregelt“, sagte Staatskanzleichef Martin Gorholt am Montag in Potsdam. Dann gebe es wechselseitig Rechtssicherheit für Betroffene. Die Freistellung und Erstattung bei Ausfällen laufe dann bei Pendlern wie anderen Arbeitnehmern auch.

Die freiwilligen Wehren sind das Rückgrat des Brandschutzes

Es gebe in Potsdam-Mittelmark, dem Havelland oder dem Barnim viele Feuerwehrleute, die in Berlin arbeiten, sagte Gorholt. Brandenburgs Landkreistag, in dem die 14 Landkreise organisiert sind, begrüßte den Schritt.„Das ist überfällig. Es schließt eine wesentliche Lücke“, sagte Präsident Wolfgang Blasig (SPD), auch Landrat von Potsdam-Mittelmark.

„Denn auch in den berlinnahen Regionen die freiwilligen Wehren das Rückgrat des Brandschutzes.“ Die Anpassung werde sicherlich nicht für kurzfristige Alarmierungen am Tage benötigt, sagte Blasig, nicht für den Feuerwehrmann, „der im RE1 nach Berlin zur Arbeit unterwegs ist.“

Aber bei Großlagen wie etwa den letzten Waldbränden bei Treuenbrietzen, wo sich Feuerwehren planmäßig ablösen, sei die Rechtssicherheit für Feuerwehrleute mit Jobs in Berlin wichtig.

Um das Ehrenamt zu stärken, legt Brandenburgs rot-rote Regierung zudem erstmals einen Mobilitätszuschuss auf. Danach sollen Ehrenamtler, die sich lange engagieren, oft unterwegs sind, und Vorbildfunktion haben, jährlich eine 100-Euro-Entschädigung für Fahrtkosten erhalten können.

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