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Eine Frau gibt in einem Wahllokal Wahlzettel für die Wahl des Abgeordnetenhauses und den Volksentscheid in Berlin ab.

© dpa/Sebastian Gollnow

Erweitertes Ausländerwahlrecht in Berlin: FDP schließt Zustimmung nicht aus

Rot-Grün-Rot will Bürgern ohne deutschen Pass auf Landes- und Kommunalebene das Wahlrecht geben. Dafür braucht es eine Zweidrittelmehrheit im Abgeordnetenhaus.

Die Berliner FDP schließt nicht aus, einem erweiterten Ausländerwahlrecht für Landes- und Kommunalwahlen zuzustimmen. Gleich nach der Sommerpause wollen sich die Abgeordneten von SPD, Grünen und Linken einer Reform des Landeswahlgesetzes widmen, wie zuerst die „Berliner Morgenpost“ berichtete.

Noch in diesem Jahr könnte die Altersgrenze zum Wählen von 18 auf 16 Jahre fallen. Diese Verfassungsänderung ist aber nur möglich, weil die FDP dieses Ziel politisch unterstützt – und so die notwendige Zweidrittelmehrheit im Abgeordnetenhaus sichern kann.

Nun diskutieren die Koalitionäre von SPD, Grüne und Linken auch darüber, in einem neuen Landeswahlgesetz auch Nichtdeutschen das Stimmrecht zu geben. In Berlin leben fast 800 000 Ausländer, teils schon seit Jahrzehnten, die kein Wahlrecht haben. Die Abgeordneten der Regierungsfraktionen wollen nach dem Sommer eine Bundesratsinitiative anschieben, um ein aktives Landes- und Kommunalwahlrecht für Ausländer auf bundesrechtliche Füße zu stellen.

Weil die Initiative im Bundesrat aber wohl nicht an der CDU vorbeikommen wird, schließt etwa der Abgeordnete Sebastian Schlüsselburg (Linke) einen Vorstoß über das Landesrecht nicht aus. So käme es schneller zu einer Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht.

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In der FDP wird ein Ausländerwahlrecht – über EU-Staatsbürger hinaus – deutlich kritischer gesehen als die Absenkung des Wahlalters. „Auf Bundesebene möchten wir als FDP eher zur Einbürgerung ermutigen und diese erleichtern“, sagte Björn Jotzo, parlamentarischer Geschäftsführer der Berliner Liberalen, dem Tagesspiegel.

CDU kritisiert „durchschaubares Manöver“

Auf der Landesebene allerdings gebe es noch keinen Beschluss zu der Thematik. Weil es von Rot-Grün-Rot bisher noch keine konkrete Beschlussvorlage oder Anfrage gebe, habe sich auch seine Fraktion dazu noch nicht verständigt, sagte Jotzo. Möglicherweise werde das Thema bei einer Fraktionssitzung am 13. September besprochen.

Bei der größten Oppositionspartei CDU lösten die Überlegungen der Koalitionäre scharfe Kritik aus. Fraktionsvorsitzender Kai Wegner nannte es am Donnerstag „genauso hektisch wie unseriös“ und „ein durchschaubares Manöver“, kurz vor einer möglichen Wahlwiederholung das Wahlrecht ändern zu wollen. SPD, Grüne und Linke planten ein „pauschales Wahlrecht für alle“ ohne Ansehen der Staatsbürgerschaft, sagte Wegner. Das sei grundgesetzwidrig.

Ende September wird das Berliner Verfassungsgericht entscheiden, ob der Superwahltag im September des vergangenen Jahres ganz oder in Teilen wiederholt werden muss, nachdem es in zahlreichen Wahllokalen zu schweren Pannen gekommen war. Jugendpolitiker:innen von SPD, Grünen und Linken wünschen sich, dass 16- und 17-Jährige schon wählen dürfen, wenn es zu Nachwahlen kommt. Laut Koalitionsjuristen wie Schlüsselburg ist das allerdings sehr unwahrscheinlich, weil dann nicht mehr dieselben Grundlagen wie bei der Wahl 2021 gegeben wären.

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