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Ein Mann sitzt mit FFP2-Maske in der U-Bahn (Symbolbild).

© Christoph Soeder/dpa

Update

Fünf Stück pro Person: Berliner mit geringem Einkommen erhalten Masken gratis

Zur berechtigten Gruppe zählen alle, die Transferleistungen empfangen. Um die Verteilung sollen sich die Bezirke kümmern.

Es war eine der am längsten diskutierten Passagen der ab Sonntag geltenden Rechtsverordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin: die Verschärfung der Maskenpflicht. Nachdem sich die Koalitionäre aus SPD, Linken und Grünen Teilnehmerberichten zufolge vergleichsweise schnell darüber einig waren, wo genau die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken künftig gelten soll, folgte ein Ringen um die Verantwortlichkeit für Verteilung, Koordination, Beschaffung.

Ausgetragen wurde die Partie zwischen Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) und Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD).

Am Ende setzte sich Kalayci durch, sicherte aber zu, die aktuell mehr als drei Millionen auf Halde liegenden Masken für eine erste Tranche zur Verfügung zu stellen. Die Verteilung an die Bezirke aus dem von der Gesundheitsverwaltung betriebenen Lager soll am Montag beginnen und einen Tag später abgeschlossen sein.

Mit der Frage, wie genau das geschehen soll, musste sich am Tag darauf Breitenbach befassen. Die Antwort erfolgte am frühen Donnerstagnachmittag in Form einer E-Mail. Sprecher Stefan Strauß zufolge wurde diese an alle Bezirksämter verschickt. Sie informierte darüber, dass die kostenlose Verteilung der Masken durch die Bezirke organisiert und schnellstmöglich Ansprechpartner zur Koordinierung der Aufgabe benannt werden sollten.

Vergleichbar war es im Frühjahr des vergangenen Jahres während des ersten Lockdown gelaufen, als Alltagsmasken verteilt wurden. „Wir wollen das in der bewährten Form organisieren“, sagte Strauß und ergänzte, die Ausgabestellen müssten nicht zwangsläufig in den Bezirks- oder Bürgerämtern eingerichtet werden.

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„Wichtig ist, die Ausgabe zu entzerren, Menschenansammlungen zu vermeiden“, sagte Strauß und kündigte an, erst einmal würden fünf Masken pro Person verteilt. Wo genau die Ausgabestellen eingerichtet und zu welchen Zeiten diese geöffnet werden, soll in Zusammenarbeit mit den Bezirken zeitnah publik gemacht werden. Wann genau die Masken ausgegeben werden, bleibt unklar.

Unklar blieb, wie viele Menschen Anspruch auf kostenlose Masken haben

Bleibt die Frage danach, wer Anspruch auf eine oder besser fünf medizinische Masken hat. Strauß zufolge sei eine Ausgabe an Menschen „mit geringem Einkommen“ oder ohne festen Wohnsitz vorgesehen. Erstere müssten ihre prekären finanziellen Verhältnisse über das Vorzeigen eines Leistungsbescheides nachweisen.

Mehr als drei Millionen Masken sollen in einem Lager, betrieben von der Gesundheitsverwaltung, auf Halde liegen.
Mehr als drei Millionen Masken sollen in einem Lager, betrieben von der Gesundheitsverwaltung, auf Halde liegen.

© Barbara Gindl/AFP

Zur berechtigten Gruppe zählen unter anderem Hartz IV-Bezieher, Sozialhilfeempfänger, Menschen in der Grundsicherung sowie Empfänger von Eingliederungshilfen. Kurz gesagt umfasse die Gruppe alle Personen, die Transferleistungen empfangen, erklärte Strauß weiter und betonte, der Nachweis dieser Zahlungen müsse erbracht werden. Menschen mit Behinderungen oder sonstigen Einschränkungen müssen die Masken allerdings nicht persönlich abholen, vermutlich wird das über Vollmachten oder andere Alternativen geregelt - die Details sind noch in Arbeit.

Unklar blieb am Tag nach der Senatssitzung zudem, wie viele Menschen Anspruch auf kostenlose Masken haben. Bei fünf Masken pro Person und einem Lagerbestand von rund 3,5 Millionen Masken könnten zunächst rund 700.000 Menschen versorgt werden. „Wir wissen es derzeit nicht genau“, sagte Breitenbach-Sprecher Strauß dazu und kündigte an, Nachbestellungen für die Zeit bis zum 14. Februar seien bereits anberaumt. Aus der Finanzverwaltung hieß es, ausreichend finanzielle Mittel für den Erwerb von Masken seien vorhanden und würden über den Landeshaushalt zur Verfügung gestellt.

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